Bonn/Witten. Der Wittener Satanist Daniel R. bleibt weiterhin im Gefängnis. Das Landgericht Bonn hat am Dienstag den Antrag auf Aussetzung der Strafe abgelehnt. Stattdessen kommt der 37-Jährige nun erneut in den psychiatrischen Maßregelvollzug. 2001 hatte er gemeinsam mit seiner damaligen Frau einen Arbeitskollegen erstochen.

Der wegen Mordes verurteilte und in den Medien als "Satanist von Witten" bekannt gewordene Daniel R. kommt nicht frei. Wie das Landgericht Bonn am Dienstag mitteilte, wies die Strafvollstreckungskammer des Gerichts am Montag einen Antrag auf Aussetzung der Freiheitsstrafe zurück. Stattdessen soll die Vollstreckung der Strafe unterbrochen werden und der 37-Jährige nun erneut in den psychiatrischen Maßregelvollzug kommen.

Nach Ansicht der Kammer ist nicht auszuschließen, dass der Verurteilte derzeit noch unter einer psychischen Erkrankung leidet. Die Kammer geht zudem davon aus, dass der Verurteilte weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Das Satanisten-Paar tötete Arbeitskollegen mit 66 Messerstichen

Das Landgericht Bochum hatte Daniel R. und seine damalige Ehefrau im Januar 2002 wegen Mordes zu 15 beziehungsweise 13 Jahren Haft verurteilt. Das Paar hatte vor Gericht gestanden, einen Arbeitskollegen mit 66 Messerstichen getötet zu haben. Den Befehl dazu wollen sie angeblich vom Teufel erhalten haben.

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Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht auch eine Einweisung in die Psychiatrie an. Daniel R. war zunächst auch in den Maßregelvollzug gekommen, wechselte jedoch 2004 in den Strafvollzug, weil er sich der Therapie verweigert hatte. Da er etwa zwei Drittel seiner Haftzeit verbüßt hat, konnte der Verurteilte nun einen Antrag auf Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung stellen. (dapd)