Witten. .

Von dem zu 15 Jahren Haft und einem unbefristeten Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilten Mörder Daniel R. geht laut Gericht auch zehn Jahre nach der Tat noch eine große Gefahr aus.

Wie berichtet, hatte sein Anwalt nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe erfolglos die vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragt. Schriftlich begründet das Landgericht Bochum nun seine Ablehnung: „Die Kammer hat entschieden, dass die Entlassung nicht verantwortet werden kann, da eine Aufarbeitung der Persönlichkeitsproblematik bis heute nicht erfolgt ist.“ Angesichts dieser unbehandelten Persönlichkeitsstörung sei weiterhin „in hohem Maß konkret zu befürchten, dass er weitere erhebliche Straftaten begehen werde“. Im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit sei der weitere Vollzug der Strafe dringend geboten.

Auch nach Verbüßung der gesamten Freiheitsstrafe (2016) sei eine Entlassung nur dann möglich, „wenn die Gefahr der Wiederholung ähnlich gefährlicher Taten nicht mehr gegeben ist“. R. hatte mit seiner damaligen Frau Manuela am 6.7.2001 einen Arbeitskollegen brutal getötet, um dessen „nutzlose“ Seele Satan zu opfern und in die „Armee Satans“ aufgenommen zu werden. Laut Gericht litt Daniel R. zum Tatzeitpunkt an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Therapien hat er bislang abgelehnt.