Witten..
Der seit zehn Jahren wegen Mordes einsitzende Daniel R. wird nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Haftstrafe offenbar nicht vorzeitig entlassen. Er hatte 2001 mit seiner Frau angeblich auf Befehl Satans einen Bekannten getötet.
Die Bluttat schockte damals ganz Deutschland. Mit über 60 Messerstichen und Hammerschlägen tötete das Ehepaar R. vor fast genau zehn Jahren - am 6. Juli 2001 - einen 33-jährigen Bekannten in Witten - angeblich auf Befehl Satans. Eine vorzeitige Haftentlassung Daniel R.s nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe kommt für das Landgericht Bochum aber offenbar derzeit nicht in Frage.
Wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen hatte das Schwurgericht den bei Urteilsverkündung 26-jährigen Daniel R. 2002 für 15 Jahre ins Gefängnis geschickt, seine damals 23 Jahre alte Frau Manuela für 13. Zunächst wurde für beide aufgrund ihrer erheblichen Persönlichkeitsstörung ein unbefristeter Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet.
Bis 2004 in der Psychiatrie
Allerdings blieb Daniel R. nur bis 2004 in der Psychiatrie. Er soll mit den Therapeuten nicht zusammengearbeitet haben. Seitdem sitzt er in der Bochumer Justizvollzugsanstalt Krümmede ein. Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe wird untersucht, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die dafür zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum hat nach einer Anhörung bereits entschieden - offenbar gegen Daniel R.. Nach Informationen unserer Zeitung gibt es im Moment keine Anhaltspunkte dafür, dass er früher rauskommt.
Sein Anwalt Hans Reinhardt macht das davon abhängig, „ob er ernsthafte Therapieanstrengungen unternimmt“. R., der die Tat nach wie vor leugnet, habe das bisher abgelehnt. Doch allmählich werde er nachdenklich. Für den Anwalt kommen drei Möglichkeiten in Betracht: 1. Verlegung in die Psychiatrie, 2. ein Sachverständigengutachten oder 3. Gespräche mit Psychologen in der JVA Krümmede, dann ein externes Begutachtungsverfahren. Der Anwalt räumt ein: Wird alles drei abgelehnt, muss R. seine Strafe bis zum Ende absitzen. Wie gesagt: Bei einer vorzeitigen Entlassung wäre in jedem Fall auch noch ein unbefristeter Aufenthalt in der Psychiatrie denkbar. R. soll sich im Gefängnis unauffällig verhalten und die Gefangenenbibliothek leiten.
Tat glich einer Hinrichtung
Das Ehepaar soll Friedhöfe, auch mal mit einem Schwert posierend, besucht und okkulte Riten praktiziert, Blut geopfert und Satan angebetet haben. Sie nannte sich „Allegra“. Der Teufel befahl ihnen angeblich, zu heiraten und den Freund zu töten. An ihr Fenster in der Breite Straße schrieben sie mit Blut: „When Satan lives“ - wenn Satan lebt.“