Witten/Bochum. . Für langjährigen sexuellen Missbrauch an seiner Enkelin ist ein 84-jähriger am Dienstag (6.12.) vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Für langjährigen sexuellen Missbrauch an seiner Enkelin ist ein 84-jähriger am Dienstag (6.12.) vom Bochumer Landgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
13 Taten waren angeklagt, und dafür wurde der Rentner auch schuldig gesprochen. Sie waren womöglich nur die Spitze des Eisbergs. „Es kam fast täglich zu Übergriffen“, sagte das inzwischen 22 Jahre alte Opfer aus. „Über zehn Jahre.“ Das Gericht war von einem etwas kürzeren Zeitraum ausgegangen, von 1997 bis 2005.
Zu den ersten Taten kam es, als das Mädchen acht Jahre alt war und auf dem Schoß des Opas saß. Unsittliche Berührungen und andere Versuche, durch sexuelle Handlungen mit dem Kind erregt zu werden, sollten bald zum Alltag gehören. Es kam zwar nicht zum Geschlechtsverkehr. Doch einen minderschweren Fall vermochte das Bochumer Landgericht in keinem der angeklagten Fälle zu sehen. Der Großvater habe das Vertrauen des Mädchens und seiner Familie lange Zeit auf schändliche Art und Weise ausgenutzt.
Ob beim Fernsehen oder bei den Hausaufgaben, selbst im Auto konnte der ehemalige Dreher nicht die Finger von dem Mädchen lassen. Einmal fuhr er mit der Enkelin sogar in den Wald, nachdem er sie zuvor auf seinen Schoß gesetzt hatte, angeblich, weil das Kind mal lenken wollte. Seinen Eltern hatte es sich erst offenbart, als es schon 16 Jahre alt war - acht Jahre nach den ersten Übergriffen. Warum so spät, wollte der Vorsitzende Richter Peter Löffler wissen. „Ich dachte, mir glaubt keiner“, sagte die junge Frau. Hinzu kam, dass sie sich mitverantwortlich fühlte. „Der Opa hat mir die Schuld gegeben. Er hat immer gesagt, ,was kann ich dafür, wenn du so hübsch bist’.“
Die jahrelangen Übergriffe haben sich massiv auf das Leben der Enkelin ausgewirkt. Ab der sechsten Klasse sackten ihre schulischen Leistungen ab, noch heute verspürt sie wenig Selbstvertrauen. „Ich hatte keine große Lust aufs Leben.“ Es gab wohl einen Selbstmordversuch, sie fügte sich auch selbst Schmerzen zu. Ihre sexuelle Entwicklung als junge Frau war anfangs ebenfalls beeinträchtigt. Wenn ihr damaliger Freund sie berührte, glaubte sie, die Hände des Großvaters zu spüren.
Der zeigte sich vor Gericht reuevoll. „Ich verachte mich selbst dafür, was ich dem Mädchen angetan habe.“ Nein, eine Erklärung habe er nicht dafür. Zu den ersten Übergriffen war es nach dem Tod seiner Frau gekommen. „Es sieht so aus, als hätten Sie sich vorgenommen, das Mädchen als Ihrer Sexualpartnerin zu nehmen“, sagte der Richter.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass man von dem Angeklagten angesichts seines schon zu Beginn der Taten relativ hohen Alters (70) „Einsicht, Lebensweisheit“ hätte erwarten können - und nicht, dass er seinen Gefühlen nachgeht „und kleine Mädchen missbraucht“. Auch nach dem 14. Geburtstag der Enkelin hörte er nicht auf.
Zu seinen Gunsten wertete es das Gericht, dass der 84-Jährige voll geständig war und die jahrelange Therapie des Mädchens bezahlt hat. Vor Gericht wirkte er, auf seinen braunen Stock gestützt, wie ein gebrochener Mann. Den Kontakt zu seiner Familie hat er - mit Ausnahme einer Tochter - wohl für immer verloren.