Essen/Gelsenkirchen. . Reden kann er kaum. Deswegen hat der geistige behinderte 29-Jährige durch heftige Gesten die Missbrauchsvorwürfe abgestritten, die gegen ihn erhoben werden. Er muss sich vor dem Essener Landgericht wegen des sexuellen Missbrauchs an zwei Mädchen im Gelsenkirchener Sportparadies und einer Frau in Essen verantworten.
Richtig reden kann er nicht, und so drückt der 29-Jährige durch heftige Gestik aus, was er von den Missbrauchsvorwürfen der Anklage hält. Eindeutig weist der geistig Behinderte aus Altenessen am Freitag vor der V. Essener Strafkammer zurück, dass er zwei Mädchen im Gelsenkirchener Sportparadies und eine geistig behinderte Frau in Essen sexuell missbraucht haben soll.
Eine schwierige Beweislage. Am ersten Prozesstag vernimmt das Gericht nur Zeugen aus dem Umfeld. Die direkten Tatzeugen sollen erst nächste Woche gehört werden. Laut Anklage hatte der 29-Jährige, der an einer mittelschweren Intelligenzminderung leidet, am 16. Januar mit seinem Betreuer das Schwimmbad im Sportparadies Gelsenkirchen besucht. Auf der Wasserrutsche soll er einer Neunjährigen den Vortritt gelassen haben. Voller Freude soll sie sein Angebot angenommen haben und vor ihm gerutscht sein. Er direkt hinter. Schnell soll er zu der Neunjährigen aufgeschlossen und ihr zwischen die Beine gefasst haben. Als sie sich wehrte, hätte er aufgehört. Im Becken angekommen soll er dann einer anderen Neunjährigen ans Gesäß gefasst haben.
Schwierige Beweislage
In der Essener Behindertenwerkstatt, in der er arbeitet, soll er dann mit einem behinderten Freund mehrfach eine 20-Jährige missbraucht haben. Sie verfügt laut Anklage über das geistige Niveau eines Vorschulkindes, kann sich gegen sexuelle Übergriffe nicht zur Wehr setzen. Der Freund soll die 20-Jährige jeweils in die Herrentoilette gelockt haben, wo die beiden Männer sich an ihr vergingen. Herausgekommen waren die Fälle, weil der Freund sich irgendwann gegenüber den Betreuern offenbarte.
Schwierig wird es sein, in diesen Fällen festzustellen, ob der Angeklagte die Frau zu sexuellen Handlungen zwang oder sie einwilligte. Der Angeklagte, dessen Behinderung auf seine Frühgeburt zurückgeführt wird, bestritt den Vorwurf früh. Seine Reaktion im Schwimmbad vermittelt der Betreuer dem Gericht: „Das Mädchen wies auf ihn. Er sagte sofort, da war nichts.“ Der Angeklagte sei auch kein Mensch, der körperlichen Kontakt suche. Mittlerweile arbeitet der 29-Jährige in einer anderen Behindertenwerkstatt und schwimmt in einem anderen Bad. „Passiert ist seitdem nichts“, sagt der Betreuer.