Witten. .
Streit mit der Frau, kein Job – und dann war auch noch das Vermögen weg. Doch wie wieder an Geld kommen? Ein Wittener versuchte es auf kriminellem Wege: Er gab sich als PKK-Mann aus, drohte einer Bekannten, sie umzubringen.
Vor dem Wittener Schöffengericht sah der Angeklagte das nicht so schlimm. „Ich habe nichts gemacht.“
Eigentlich fing alles gut an für den 38-jährigen Türken – scheinbar: er hatte eine Frau, einen sechsjährigen Sohn, etwas Geld auf der hohen Kante und einen eigenen Imbiss. Doch der Schein trog: Mit der Frau hatte er ständig Streit, seit sieben Jahren lebten sie getrennt. Und nach dem Jobverlust auch noch das: Seine Frau beichtet ihm, dass das gesamte Vermögen weg sei, gestohlen aus der Wohnung ihrer Freundin. Wie war es dazu gekommen?
Der Angeklagte vermutete, seine Frau wollte das Ersparte in Sicherheit bringen, vor dem Arbeitsamt. Das habe einen „Besuch“ bei ihr zu Hause angekündigt, habe sie ihm mitgeteilt. Und da schien ihr eine Vase im Schrank ihrer Freundin als Versteck genau richtig.
Geld gestohlen
Doch mit Geheimhaltung hielt es die Frau nicht so genau, plauderte das „Versteck“ aus, bis die gesamte Verwandtschaft davon wusste. Einen Tag später wurde die Wohnung aufgebrochen, das gesamte Geld gestohlen.
Der Angeklagte vermutete seine Frau dahinter. „Ich dachte, sie hätte das Geld gestohlen und in die Türkei gebracht.“ Doch ins Visier geriet die Freundin.
Am Tag nach dem Einbruch habe ihr Partner sie angerufen, berichtete die 32-jährige gestern vor Gericht. Er habe ihr mitgeteilt, der Angeklagte sei ein PKK-Mann, wolle sie umbringen und ihre Kinder entführen, wenn sie nicht unverzüglich das Geld besorge. Die Frage, die sich dem Gericht stellte: Wollte der Freund seine Partnerin lediglich warnen – oder wurde er vom Angeklagten erpresst, die Drohungen mitzuteilen?
„Wie 1001 Nacht“
Die Aussagen der gestern vernommenen Zeugen sprachen für die erste Variante, der Vorwurf der räuberischen Erpressung konnte nicht aufrecht erhalten werden. Eine Strafe blieb dem Angeklagten damit erspart. Zwei Freundinnen der bedrohten Frau hörten das Telefonat mit. Sie entkräfteten die Behauptung der Klägerin, sie habe die drohende Stimme des Angeklagten im Hintergrund gehört.
„Es ist wie 1001 Nacht“, schmunzelte denn auch Richter Bernd Grewer. „Die ganze Wahrheit werden wir in diesem Verwirrspiel nicht mehr erfahren.“