Witten/Bochum. Kinderpornografie: Ein Wittener geht in Berufung, erhält vom Landgericht Bochum Strafrabatt. Seine Job-Wahl wird nicht hinterfragt.
Ein Wittener wird erneut wegen Kinderpornosammelns verurteilt. Vor Gericht beteuert er Besserung und offenbart seinen neuen Job - im Pornokino.
Ein Verkäufer aus Witten ist am Bochumer Landgericht wegen Kinderpornobesitzes zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 17. Berufungskammer korrigierte damit eine erstinstanzlich noch verhängte Gefängnisstrafe, honorierte besonders Geständnis, Einsicht und Therapiebereitschaft. Die bemerkenswerte Jobwahl des 41-Jährigen wurde hingegen nicht hinterfragt.
Gemeinnützige Arbeit und Therapie
Als Bewährungsauflagen ordnete das Gericht am Dienstag, 4. Juni, an, dass der Wittener 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, außerdem eine Sexualtherapie nachweislich fortsetzen muss. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte letztlich vergeblich beantragt, die Berufung des 41-Jährigen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 5. Mai 2022 - ein Jahr Haft ohne Bewährung - zu verwerfen.
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Die Anklägerin hatte insbesondere auf die zahlreichen, einschlägigen Kinderporno-Vorstrafen des Witteners seit 2002 verwiesen, die aus ihrer Sicht „keinen Raum mehr für eine Bewährungsstrafe lassen“. Doch die Richter folgten am Ende im Ergebnis dem Antrag auf Milde von Rechtsanwalt Henning Kruse. Einen Abbruch der im Sommer 2023 begonnenen Psychotherapie auf Kosten eines Gefängnisaufenthalts wolle man nicht riskieren, hieß es unter anderem.
Kleinkinder mussten in Reizwäsche vor Kamera posieren
Dass Ende 2018 auf dem PC des vorbestraften Witteners zum wiederholten Mal Kinderporno-Dateien gefunden worden waren, hatte der 41-Jährige im Kern gar nicht bestritten. Die Bilder zeigten Kleinkinder, die in Reizwäsche sexuell aufreizend posieren mussten, teils dabei auch an Händen und Füßen gefesselt waren.
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Der Wittener und sein Anwalt hatten jedoch darauf abgestellt, dass es sich bei den Kinderporno-Bildern fast Vorschaubilder im Miniatur-Format („Thumbnails“), handelte, er diese „nicht absichtlich gespeichert“ habe und auch nicht von deren Existenz auf dem PC gewusst habe. Obendrein seien diese Bilder von so schlechter Qualität, dass ein strafbarer Konsum praktisch ausgeschlossen sei.
Die Berufungsrichter stützten ihr Urteil zwar ausdrücklich auch auf die sichergestellten Vorschaubilder. Unterm Strich überwogen für sie jedoch die für den Angeklagten sprechenden Argumente. Insbesondere könne man dem 41-Jährigen („Ich will das Kapitel endlich hinter mir lassen“) eine positive Sozialprognose stellen. Bemerkenswert: Der Wittener, der bis vor einiger Zeit noch Erwachsenenspielzeug verkauft hatte, legte kurz vor dem Urteil auch noch einen neuen Arbeitsvertrag vor: Ab dem 1. Juli will er in Süddeutschland als Servicekraft arbeiten – in einem Pornokino.
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