Witten. Eine Regel zum Anmelden großer Hunde sorgt erneut für Verwirrung. Eine Wittenerin soll nun ein hohes Bußgeld bezahlen. Wer ist im Recht?

Schon wieder gibt es Ärger um einen Bußgeldbescheid der Stadt Witten. Jeanette Schlosser soll 157 Euro an die Stadt zahlen, weil sie ihren Hund zu spät beim Ordnungsamt angemeldet hat. Das Problem: Sie wusste eigenen Angaben zufolge gar nichts von dieser Regel. Jetzt haben sie und ihr Mann Einspruch eingelegt. Aber von vorne.

Die Redaktion hatte Anfang März über einen Wittener berichtet, der für seinen verstorbenen Hund nachträglich ein Bußgeld zahlen musste. Der Grund: Er hatte seinen Vierbeiner nicht ordnungsgemäß angemeldet. Neben der wie in beiden Fällen erfolgten Anmeldung bei der Steuerbehörde müssen Hunde ab einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von über 20 Kilogramm auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Regel scheint in Witten allerdings nicht jeder zu kennen.

Wittenerin soll 157 Euro zahlen

Jeanette Schlosser sagt, sie selbst sei erst nach unserer Berichterstattung darauf aufmerksam geworden. „Wir haben unseren Riesenschnauzer dann direkt beim Ordnungsamt angemeldet.“ Wenig später folgte der große Schock. „Uns ist kurz danach ein Bußgeldbescheid ins Haus geflattert.“ 157 Euro sollen sie und ihr Mann nun zahlen. „Wir haben seit 30 Jahren große Hunde. Uns hat nie jemand darauf aufmerksam gemacht, dass wir diese neben der Steuerbehörde auch noch beim Ordnungsamt anmelden müssen“, sagt die 66-Jährige.

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Schlosser ärgert sich über das Bußgeld gerade deshalb, weil sie ihre Riesenschnauzer ja direkt gemeldet hätte, als sie von der Regel erfahren habe. „Ich weiß, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt. Aber es ist schon fraglich, wie die Stadt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgeht.“ Sie selbst kenne noch zwei Hundehalterinnen, deren Tiere auch unter diese Regel fallen. „Auch sie wussten nichts davon.“

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Und was sagt die Stadt? „Im Steuerbescheid steht inzwischen, dass man sich auch ordnungsbehördlich melden muss. Und die Steuerabteilung teilt dem Ordnungsamt mit, wenn ein Hund angemeldet wurde“, sagt Stadtsprecherin Lena Kücük. Früher sei das noch anders gewesen. Da habe es mündliche Hinweise der Steuerabteilung gegeben. Auch auf Info-Flyern sei auf diese Regel aufmerksam gemacht worden. Noch im Dezember habe man per Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass große Hunde innerhalb von sechs Wochen nach Haltungsbeginn beim Ordnungsamt anzumelden sind.

In Witten sind 264 große Hunde gemeldet

Nach Angaben der Verwaltung wurden in Witten im vergangenen Jahr 264 große Hunde ordnungsbehördlich angemeldet. Die Stadt sieht bei den „versäumten“ Fällen keine andere Möglichkeit, als ein Bußgeld auszusprechen. „Verstöße gegen die Rechtsvorschriften müssen geahndet werden, allein schon wegen der Gleichberechtigung gegenüber allen Hundehaltern, die sich daran halten“, sagt Sprecherin Kücük. Zwar gebe es einen Ermessensspielraum, dieser beschränke sich aber lediglich auf den Anfangszeitraum der Meldepflicht. Sprich: Der Hund muss sechs Wochen nach der Anschaffung gemeldet werden.

Jeanette Schlosser und ihr Mann wollen das 157-Euro-Knöllchen in jedem Fall anfechten. „Es geht uns nicht um das Geld. Aber wir wurden über die Regel nicht informiert und haben ja sofort darauf reagiert, als wir davon erfahren haben“, sagen die Hundehalter.

In dem Schreiben ist sogar von „Erzwingungshaft“ die Rede, falls die Strafe nicht gezahlt wird. „So weit soll es natürlich nicht kommen, aber wir werden den Einspruch aufrechterhalten“, sagt Schlosser. Zur Not müsse sich eben das Amtsgericht darum kümmern. „Ich glaube aber, dass dort wichtigere Sachen verhandelt werden müssen.“ Wie es in dem Streit weitergeht? Ende offen.

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