Witten. Wer sich einen Hund aus dem Wittener Tierheim holt, soll ein Jahr keine Steuern bezahlen. So viele Hunde oder deren Halter würden profitieren.
Der Rat dürfte am Montag (11. 12.) eine neue Hundesteuersatzung beschließen. Sie sieht vor, Hunde aus dem Tierheim für ein Jahr von den Gebühren zu befreien. Der Verlust fürs Stadtsäckel hält sich in Grenzen und rund 300 Tiere könnten im Jahr davon profitieren.
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Die Stadt hat jetzt diese Zahlen genannt: Das Tierheim Witten-Wetter-Herdecke hat 2022 rund 300 Hunde vermittelt - für die derzeit noch Steuern gezahlt werden müssen. Auf dieser Basis werden die Steuerausfälle für 2023 mit 34.500 Euro und ab 2024 in einer Höhe von 41.000 Euro veranschlagt.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt zwar im Ansatz, aber nicht komplett dem großzügigen Modell, das die SPD im Februar vorgeschlagen und das der Rat im Februar beschlossen hatte. Es sah vor, Hunde ein Leben lang von der Steuer zu befreien – allerdings erst ein Jahr nach ihrer Anschaffung und im Falle eines zweiten Hundes erst drei Jahre nach der Vermittlung des Tierheims.
Wittener SPD hatte großzügiges Modell vorgeschlagen
So sollte verhindert werden, dass sich Leute womöglich nur deshalb einen Hund holten, „weil er scheinbar nichts kostet“, wie SPD-Fraktionsvize Christoph Malz bei der Begründung des Antrags im Februar gesagt hatte. Mit dem jetzt vorgesehenen Gebührenerlass will Witten auch auf die Corona-Zeit reagieren, als sich viele Leute einen Hund holten, ihn nach der Pandemie aber wieder loswerden wollten.
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Die Stadt will in der von ihr vorgesehenen achten Änderungssatzung keinen Unterschied bei der Herkunft machen, wenn eine Steuerbefreiung ansteht: Hauptsache, der Hund kommt aus dem Tierheim. Die Politik hatte im Februar noch die Maßgabe vorgesehen: „Ausgenommen sind Hunde, die von Organisationen vermittelt wurden, welche Hunde aus dem Ausland importieren.“ Das „rechtssicher“ zu kontrollieren, hält die Stadt kaum für möglich. Außerdem warnt sie vor „Verwerfungen“ aus „Tierschutzgesichtspunkten“.
Nur einmalige Befreiung von der Steuer
Nicht zuletzt mit Blick auf die Nachbarstädte schlägt die Stadt nun vor, Tierheimhunde in den ersten zwölf Monaten von der Steuer zu befreien. Als Stichtag gilt der Tag, wann der Hund übernommen wird. Und: „Die Befreiung wird nur einmal innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des ersten Hundes aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke gewährt.“ Für Zweit- und Dritthunde oder alle weiteren Tierheimhunde, die gleichzeitig gehalten werden, muss man wie bisher Steuern zahlen. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.
Rund 36.000 Hunde spülen jährlich etwa 900.000 Euro an Steuern ins Stadtsäckel. Für den ersten Hund werden 138 Euro fällig, für den zweiten 210 Euro, bei drei Hunden oder mehr kostet jedes Tier 258 Euro im Jahr.
Ratsherr der AfD in Witten fragt nach Katzensteuer
Warum es nicht auch eine Katzensteuer gebe, fragte Matthias Renkel von der AfD im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss, wo das Thema Hundesteuer auf Wunsch der SPD noch einmal in den am Montag (11. 12.) tagenden Rat geschoben wurde. So wünschenswert auch hier eine Lenkungsfunktion sei, gerade im Hinblick auf wild streunende Katzen, „wir dürfen keine zweite allgemeine Verbrauchssteuer einführen“, sagte Kämmerer Matthias Kleinschmidt. Katzen ließen sich außerdem nicht vernünftig registrieren. Bei Kanarienvögeln oder Hamstern sei dies noch schwerer darstellbar.
Die Hundesteuer, die auf eine Begrenzung der Hundehaltung abziele, sei die einzig sicherere Tierbesteuerung, so der Kämmerer. Witten hätte auch schon einmal über eine Pferdesteuer diskutiert. „Sie kam für das Land aber nicht in die Tüte.“
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