Witten. Weil er eine Garage als illegales Tabaklager genutzt hat, ist ein Wittener verurteilt worden. Ihm könnte noch eine weitere Strafe drohen.
Dreimal Einstellung, einmal Bewährung: Mit vergleichsweise milden Sanktionen ist am Bochumer Landgericht der Prozess um ein aufgeflogenes Wasserpfeifentabak-Lager in einer Wittener Garage zu Ende gegangen. Der Hauptangeklagte (35) wurde zur maximalen Bewährungshaftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen drei Mitangeklagte aus Witten (19, 23 und 27 Jahre alt) wurden Geldauflagen und Sozialstunden angeordnet.
Für den Hauptangeklagten aus Witten ist die Verurteilung aber wohl noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Denn die 2. Wirtschaftsstrafkammer hat einen Teil der Anklagevorwürfe vor dem Bewährungs-Urteil wegen „fehlender Entscheidungsreife“ ausgeklammert und will darüber gesondert entscheiden. Das könnte bedeuten: Dem 35-Jährigen könnte noch ein empfindlicher Strafnachschlag wegen Drogenhandels drohen. Die Ermittler hatten seinerzeit neben der Garage auch die Wittener Wohnung des 35-Jährigen durchsucht und dabei rund 1500 Ecstasy-Tabletten entdeckt.
700 Kilo Wasserpfeifentabak in Witten gefunden
Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte den vier Wittenern vorgeworfen, in einer Lagerhalle in Bottrop rund 9,8 Tonnen Wasserpfeifentabak illegal hergestellt zu haben. Zollfahnder hatten dort im April 2021 riesige Mengen Shisha-Tabak verkaufsfertig in gefälschten Verpackungen entdeckt. Bei der zeitgleich erfolgten Durchsuchung der Wittener Garage unweit vom Wullenstadion waren damals weitere 700 Kilo Wasserpfeifentabak und fast 200 Kilo Feinschnitt-Tabak, außerdem 600 Kilo Glycerin sowie 150 Kilo Glukose sichergestellt worden. Käufer sollen sich teilweise mit Hunderten Kilos Shisha-Tabak unterschiedlichster Geschmacksrichtungen (besonders beliebt war „Doppelapfel“) bei der Wittener Gruppe eingedeckt haben.
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Der Hauptangeklagte wurde deshalb nun wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Den Schaden bezifferten die Richter im Urteil exakt auf 200.292,34 Euro. Als Bewährungsauflage wurde dem Wittener aufgegeben, den noch offenen Steuerschaden „nach besten Kräften“ wiedergutzumachen und Tilgungszahlungen vierteljährlich dem Gericht gegenüber mitzuteilen.
Mitangeklagte aus Witten wohl eher „kleine Fische“ in dem Tabak-Komplex
Weil die drei Mitangeklagten aus Witten wohl eher „kleine Fische“ in dem Tabak-Komplex waren, wurden ihre Strafverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Ein 23-Jähriger muss im Gegenzug eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro bezahlen, ein 19-Jähriger 100 und ein 27-Jähriger 150 Sozialstunden ableisten.