Witten. Frostige Temperaturen und Schneefälle sind angesagt. Das Betriebsamt Witten ist vorbereitet. Auch Anwohner müssen einiges beachten. Die Details.
In den nächsten Tagen soll es laut Vorhersage des Wetterdienstes frostig werden. Auch die ersten Schneeflocken der Saison könnten fallen. Das Betriebsamt der Stadt Witten hat deshalb ab diesem Montag (27.11.) Rufbereitschaft und ist auch sonst vorbereitet: In der Salzhalle lagern etwa 1400 Tonnen Streugut. Anwohner müssen sich ebenfalls entsprechend auf die Wetterlage einstellen.
Insgesamt kann das Betriebsamt für den Winterdienst fünf große Streuwagen und zwei kleine für die Nebenstraßen sowie Handkolonnen einsetzen – wenn nötig, schon bevor der Berufsverkehr morgens anrollt. Wenn Schnee- und Eisglätte vorhersehbar sind, starten die Einsatzfahrzeuge zu Kontrollfahrten. Je nach Wetterlage werden die Straßen manchmal auch vorbeugend gestreut.
Betriebsamt Witten streut erst Haupt- und Durchgangsstraßen
Die Einsätze auf den Wittener Straßen folgen einer Prioritätenliste. Zunächst kümmert sich der Winterdienst um Haupt- und Durchgangsstraßen sowie um die Strecken von Bussen und Straßenbahnen. Nebenstraßen und kleinere Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen kommen danach an die Reihe.
Nicht wundern: Einige Anliegerstraßen werden gar nicht bedient, weil der Winterdienst auf die Bewohnerinnen und Bewohner übertragen wurde. Um wichtige Verkehrsverbindungen außerhalb geschlossener Ortschaften kümmert sich wiederum der Landesbetrieb Straßen NRW.
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Auch auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Steigungen und anderen Gefahrenstellen sorgt das Betriebsamt für Sicherheit. „Hier sind Mitarbeitende zu Fuß unterwegs und leisten solide Handarbeit“, so die Stadt. Doch für die normalen Gehwege vor den Häusern sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Darauf müssen Anwohner in Witten achten
Wann und wie die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten geregelt. Hier der Überblick: Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr rieselt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien.
Alles, was nach 20 Uhr vom Himmel fällt, kann bis zum folgenden Tag um 7 Uhr liegenbleiben, sonn- und feiertags sogar bis 9 Uhr. Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird und die Gullys frei bleiben, denn später muss das Schmelzwasser schnell abfließen können.
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Außerdem sollen der Umwelt zuliebe abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen sollte man auf Nummer sicher gehen und Salz verwenden, rät die Stadt.