Witten. Er wurde zwar nicht wegen Mordes verurteilt, trotzdem muss ein 63-Jähriger lange hinter Gitter. Er hatte seine (Ex-) Freundin aus Witten getötet.

Zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe hat das Landgericht Bochum einen 63-jährigen Mann verurteilt, der seine Lebensgefährtin (65) in ihrer Wohnung in der Luisenstraße erdrosselte.

Der Staatsanwalt hatte ihn wegen Mordes anklagen wollen, das Gericht beließ es bei Totschlag. Denn es sah keine Merkmale für Mord – wie Habgier oder Heimtücke. Am Tattag, dem 7. Oktober 2022, hatte sich in dem Mann viel Wut angestaut, weil seine Freundin ihn nicht bei sich einziehen lassen wollte und ihn der Wohnung verwies. Sie stritten und schließlich drückte er zu.

Täter und das Opfer aus Witten kannten sich schon seit der Schulzeit

Eigentlich kannten sich beide schon seit der Schulzeit. Sie hatten sich aber erst spät wiedergetroffen. In der Beziehung herrschte ein ständiges Auf und Ab. Der Mann hatte seine eigene Wohnung 2021 aufgegeben, um zu ihr zu ziehen. Doch schon damals wurde daraus nichts. Schließlich behalf er sich damit, dass er vorgab, Alkoholiker zu sein, und sich einen Therapieplatz suchte. So entging er der Obdachlosigkeit.

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Der Angeklagte ging zeitlebens keiner Erwerbstätigkeit nach und habe sich vor Arbeit gedrückt, merkte das Gericht an. Zwei geschiedene Ehen lagen hinter ihm, immer hatten die Frauen für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen müssen.

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In dem Prozess hatte der Mann behauptet, die Frau habe ihn mit einem Messer bedroht – was ihm das Gericht nicht abnahm. Nachdem er die 65-Jährige, die sich offenbar von ihm trennen wollte, erwürgt hatte, ließ er den Leichnam im Schlafzimmer liegen und bedeckte ihn mit Kleidungsstücken. Danach setzte sich der Mann mit ihrem Auto, ihrer Bankkarte und ihrem Hund ab, bevor er einige Tage später verhaftet wurde. Er hatte die Tat gestanden.

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