Witten. Ein 46-jähriger Mann aus Witten soll mit Drogen gehandelt haben. Vor Gericht könnte die Strafe aber milder ausfallen als gedacht. Wieso?
Ein 46-jähriger Mann aus Witten kann im Prozess um bewaffneten Drogenhandel vor dem Landgericht Bochum auf eine mildere Strafe hoffen. Den Ermittlungen zufolge soll der Mann zwischen November 2019 und August 2020 vor allem mit Heroin gedealt haben. Er aber stellte von Anfang an klar, dass es sich bei den gefundenen Drogen um Eigenbedarf gehandelt habe.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung im November 2019 waren bei ihm 26,5 Gramm Heroin sowie ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker sichergestellt worden. Außerdem entdeckten die Fahnder Marihuana und Haschisch. Er habe nie mit Drogen gedealt, betonte der Angeklagte. Das Gericht kündigte am Montag (20. März) an, statt Drogenhandel käme auch eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Drogen in erheblicher Menge in Frage.
Polizei findet Armbrust bei Wittener
Im Keller des Mannes war auch eine Armbrust sichergestellt worden. Bei weiteren Durchsuchungen waren eine Feinwaage, zwei Gramm Marihuana sowie jede Menge Tabletten, Verpackungsmaterial und Streckmittel gefunden worden. Bei einer Polizeikontrolle war er mit 13,5 Gramm Heroin im Auto geschnappt worden.
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Ein Gutachter erläuterte, dass der Angeklagte trotz seiner eigenen Drogensucht voll schuldfähig sei. Der Mann habe seit seinem 14. Lebensjahr Heroin geschnupft, später auch gespritzt. Außerdem trinke er täglich Bier. Als weitere Drogen konsumiere er LSD, Ecstasy und Kokain. Der Mann, der aktuell in Haft sitzt, erklärte, er komme aktuell ohne Drogen aus. Eine Entzugstherapie könne er sich später vorstellen. Der Prozess wird fortgesetzt.