Witten. Der Prozess gegen einen Wittener, der auf seinen Vater eingestochen hat, geht weiter. Vor Gericht musste er kurzzeitig Handschellen tragen.

Im Prozess um den Messerangriff eines 25-jährigen Mannes aus Witten auf seinen Vater nahm das Landgericht Bochum am Dienstag (21. Februar) das Tatmesser in Augenschein. Während dieses Vorgangs wurden dem Angeklagten kurz Handfesseln angelegt. Er habe das Messer mit 8,5 Zentimetern Klingenlänge kurz vor der Tat gekauft, erklärte er.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann war am 2. September 2022, wie er gestand, mit einem Messer auf seinen 55 Jahre alten Vater losgegangen. Die Bluttat ereignete sich im Elternhaus in Stockum. Das Opfer wurde schwer verletzt und ist bis heute arbeitsunfähig. Aufgrund einer akuten Psychose soll der Angeklagte damals vermindert schuldfähig gewesen sein. Das Opfer erlitt sechs Stichverletzungen.

Ärztin: Verletzungen waren lebensgefährlich

Vor allem ein Stich in den Brustbereich sei potenziell lebensgefährlich gewesen, ebenso Verletzungen an Unter- und Oberarmen, betonte eine Ärztin als Zeugin. Durch den Blutverlust hätte der Mann sterben können. Der Sohn hatte gegen 17 Uhr an der Wohnungstür geklingelt. Unvermittelt habe er auf ihn eingestochen, sagte der Vater aus. Die Klinge traf unter anderem den Brustkorb.

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Der Mann verlor viel Blut, konnte aber die Tür verschließen. Vor dem Messerangriff soll der Angeklagte zwei geparkte Autos beschädigt und einen Stein auf ein fahrendes Auto geworfen haben. Im Prozess muss jetzt geklärt werden, ob der Angeklagte dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden muss. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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