Witten. Ein Mann und eine Frau aus Witten sollen Waren verkauft, aber nicht ausgeliefert haben. Einer der beiden ist strafrechtlich bereits bekannt.

Gemeinschaftlichen Betrug wirft die Staatsanwaltschaft einem 60-jährigen Mann und einer 58-jährigen Frau aus Witten vor, die sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht Witten verantworten mussten. Es ging um den Verkauf von mehreren tausend Euro teuren Schwerlastregalen, die bezahlt, aber nicht ausgeliefert wurden.

Wittener begründet Verzögerungen mit Corona

Die Fälle ereigneten sich zwischen Oktober 2020 und April 2021. Der Mann erklärte, ursächlich für die Verzögerungen seien die Corona-Lage sowie ein Wasserschaden im Lager gewesen. „Die Ware war vorhanden und sollten auch geliefert werden. Die Firma befand sich auch nicht in wirtschaftlicher Not“, betonte der Verteidiger. Im Übrigen seien die Gelder auch zurückgezahlt worden. Allerdings erst Monate später und auf massiven Druck hin, stellte das Gericht klar.

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Die Frau, die als Geschäftsführerin tätig war, erläuterte, sie sei nicht mit den Bestellungen befasst. Die Staatsanwältin berichtete, es habe viele andere entsprechende Verfahren gegeben, die allerdings zumeist eingestellt worden seien. Der Mann selbst ist bereits wegen Betrugs vorbestraft und steht unter laufender Bewährung. Da unklar ist, ob nicht noch weitere entsprechende Anklagen dazukommen, vertagte das Schöffengericht die Verhandlung. Die Vorwürfe sollten als Gesamtpaket erörtert werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

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