Witten. Ein Drogendealer aus Witten ist mit einem blauen Auge davon gekommen und muss eine Geldstrafe zahlen. Mittlerweile bereut er die Taten.

Schon länger hatte die Polizei einen in Witten bekannten Drogendealer im Visier. Die Beamten hörten das Telefon des Mannes ab und observierten ihn. Im Zuge dieser Ermittlungen stoßen die Polizisten auf einen Mann, der regelmäßig Drogen beim Verdächtigen kaufte. Es dauerte nicht lange und die Ermittler fanden heraus, dass es sich um einen 44-jährigen Wittener handelt.

Der Mann wurde auf die Polizeiwache gebeten und dort vernommen. Er räumte ein, über Jahre hinweg wöchentlich bei dem Dealer Haschisch erworben zu haben. Etwa ein Gramm pro Woche für 10 Euro. Bei der Aussage gegen den ohnehin polizeibekannten Dealer blieb es jedoch nicht. Der 44-Jährige lieferte den Beamten zudem einen zweiten Drogenhändler aus, bei dem er einmal im Monat Amphetamin für 10 Euro das Gramm erwarb.

Wittener wird wegen über 200 Fällen angeklagt

Bei einer Wohnungsdurchsuchung dieses Dealers fanden die Polizisten eine Schuldnerliste, auf der auch der Name des 44-Jährigen auftauchte. Insgesamt werfen die Ermittler dem Wittener von 2019 bis 2022 210 Fälle unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln vor. Dafür musste sich der Mann jetzt vor dem Wittener Amtsgericht verantworten. Wie bereits bei der Polizei legte er auch im Gericht ein vollumfängliches Geständnis ab.

Er gab an, 24 Jahre lang konsumiert zu haben. Mittlerweile habe er sein Leben allerdings geändert. „Ich bin davon weg. Ich habe einfach aufgehört nach dem Vorfall mit der Polizei. Es war schwer. Ich habe mich im Schlafzimmer eingeigelt. Meine Frau hat mich mit Tee versorgt. Die ersten zwei Wochen ging es mir gar nicht gut. Ich hatte Schweißausbrüche und Zitteranfälle.“

Angeklagter sucht sich professionelle Hilfe

Warum er sich keine professionelle Hilfe für den Entzug gesucht habe, wollte der Richter wissen. Darauf gestand der Angeklagte, eine begonnene Langzeittherapie mittendrin abgebrochen zu haben. Zu Hause habe es dann aber geklappt. Jetzt habe er Unterstützung von einem Psychologen und nehme Tabletten.

Der Wittener war bereits vorbestraft. Neben Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht ist der Mann in der Vergangenheit bereits wegen Besitzes und der Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Einen Teil der Taten stellte das Gericht ein. Für die noch 179 übrigen Fälle des Erwerbs verurteilte der Richter den Hartz-IV-Empfänger zu 1200 Euro Geldstrafe.