Witten. Weil er mit Drogen gehandelt haben soll, muss sich ein Wittener vor Gericht verantworten. Europol kam dem 49-Jährigen auf die Schliche.
Weil er zwischen April und Dezember 2020 mit Marihuana und Kokain gehandelt haben soll, muss sich ein 49-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten insgesamt acht Fälle vor.
In seiner Wohnung wurden eine Waffe und ein Teppichmesser sichergestellt. Deshalb lautet die Anklage auf bewaffneten Drogenhandel. Der Mann gibt die illegalen Geschäfte zu. Die Wohnung war zweimal durchsucht worden. Beim ersten Mal wurden die Fahnder nicht fündig, weil sie nicht wussten, dass der Mann zwei Wohnungen im selben Haus hatte. Die Zweitwohnung diente als Lager für die Drogen.
Wittener sitzt in Untersuchungshaft
Mit Heroin dealte der Mann nie, wie er klarstellte. „Damit wollte ich nichts zu tun haben“, erklärte er den Richtern. Er selbst habe etwa ab 2019 Kokain geschnupft. „Ich wollte gut drauf sein und funktionieren“, sagte er. Der Angeklagte soll in fünf Fällen Marihuana in Mengen zwischen einem und zehn Kilo verkauft haben. In weiteren Fällen soll er 100 Gramm Marihuana sowie 20 beziehungsweise 200 Gramm Kokain weiterveräußert haben. Der Mann, der seit sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt, räumte die Vorwürfe ein.
Der 49-Jährige habe von Hartz 4 gelebt und finanzierte sich durch Deals seine eigene Drogensucht. Vor allem der Tod seiner Oma habe ihm schwer zu schaffen gemacht, bekannte er. Da habe der Konsum von Kokain deutlich zugenommen. Er habe am Wochenende täglich rund zwei Gramm Koks geschnupft.
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Auf seine Spur kamen die Fahnder, weil sie Zugriff auf eine verschlüsselte Chat-Plattform im Darknet hatten. „Den Chatverlauf lieferte Europol ans BKA und weiter ans LKA“, so ein 59-jähriger Beamter des LKA Düsseldorf. Er habe die Unterlagen dann ans zuständige Kommissariat in Bochum weitergeleitet. Das Gericht zitierte aus mehreren Chats, die die Anbahnung und Durchführung von Drogengeschäften belegen. Der Prozess wird fortgesetzt.