Witten. Trotz Bewährung hat ein Wittener Waren verkauft, aber nicht geliefert. Nun stand er wieder vor Gericht. Es drohte der Gang ins Gefängnis.

Weil er Playstations und Handys zum Kauf anbot, das Geld dafür kassierte, aber die Ware nicht lieferte, hat ein 32-jähriger Mann aus Witten am Mittwoch (22.2.) vor dem Schöffengericht Witten gesessen.

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Der Schaden, den der Wittener bei zwei Taten im Januar 2022 anrichtete, beläuft sich auf 1421 Euro. „Die Vorwürfe stimmen“, gab der Angeklagte vor Gericht zu. Schuld sei damals seine Glücksspielsucht gewesen, erklärte er. Er habe sich aber längst selbst sperren lassen und begleiche auch die angerichteten Schäden. Die Vorsitzende Richterin Barbara Monstadt zeigte sich erstaunt. Sie kennt den Angeklagten. Bereits im September 2022 war er wegen gleicher Betrügereien zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Doch damals hatte er seine Spielsucht verschwiegen.

Wittener bekommt eine positive Prognose ausgestellt

Inzwischen hat der Angeklagte einen neuen Job und will auch studieren. Die Bewährungshelferin stellte ihm eine positive Sozialprognose, riet ihm aber nachdrücklich zu einer Therapie zur Bekämpfung der Spielsucht.

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Die Staatsanwältin zeigte sich milde und beantragte die Einstellung des Strafverfahrens. Das Gericht schloss sich dem Antrag an, wies den Mann aber darauf hin, dass er sich keine weiteren Straftaten mehr erlauben könne. Ansonsten drohe der Widerruf der Bewährungsstrafe und der Gang ins Gefängnis.