Witten. Beim Ausparken in Witten touchiert eine 65-Jährige ein anderes Auto – und begeht Unfallflucht. Als Grund nennt sie eine schlechte Erfahrung.
Wegen Unfallflucht hat sich eine 65 Jahre alte Frau im Amtsgericht Witten auf der Anklagebank wiedergefunden. Sie hat auf dem Lidl-Parkplatz in Witten beim Ausparken ein anderes Auto gestreift. Warum sie danach weggefahren war, hat die Angeklagte mit einem Vorfall aus ihrer Vergangenheit erklärt.
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Es ist der Vormittag des 10. September 2022. Die Angeklagte will ihren Wagen auf dem Lidl-Parkplatz an der Westfalenstraße aus einer Lücke fahren, doch beim Zurücksetzen erwischt sie den neben ihr geparkten Wagen hinten links. Es entsteht ein Schaden von 2000 Euro. Der Besitzer des getroffenen Fahrzeugs sitzt in seinem Auto, bemerkt den Zusammenstoß. Er steigt aus und winkt der Fahrerin zu. Diese lässt die Scheibe runter und fragt, was der Mann von ihr wolle. Als der 36-Jährige erklärt, sie habe gerade einen Unfall verursacht, streitet die Frau das ab und verlässt den Parkplatz. Der Geschädigte macht schnell ein paar Fotos von ihrem Auto und meldete den Vorfall der Polizei.
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Zu Unrecht eine Unfallverursachung angehängt?
Im Amtsgericht begründet die Angeklagte ihre Flucht so: Vor Jahren sei ihrem Mann zu Unrecht eine Unfallverursachung angehängt worden. Sie sei davon ausgegangen, dass auch diesmal nichts an den Vorwürfen dran sei. Inzwischen habe sie aber eingesehen, dass sie den Unfall verursacht hat. Das belegen auch Spuren an beiden Fahrzeugen.
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Am 18. November vergangenen Jahres war der Wittenerin ein Strafbefehl über 400 Euro und drei Monate Fahrverbot zugegangen. Dagegen hat die Frau Einspruch eingelegt, weshalb es zum Prozess im Amtsgericht Witten gekommen ist. Der Verteidiger gab an, seine Mandantin hätte gern ein niedrigeres Fahrverbot. Die Richterin aber sah die Strafe aufgrund der Schadenshöhe als angemessen an. Daraufhin nahm der Verteidiger den Einspruch zurück. Die 65-Jährige hat damit sowohl die 400 Euro, als auch das Fahrverbot akzeptiert.
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