Witten. Ein Ehrenamt mit viel Verantwortung: Die Stadt Witten sucht wieder neue Schöffinnen und Schöffen. So kann man sich bewerben.
Ein spannendes Ehrenamt mit viel Verantwortung: Die Stadt Witten sucht für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 wieder neue Schöffinnen und Schöffen – auch für das Jugendgericht.
Wer das Ehrenamt ausüben möchte, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in Witten wohnen und darf selbst nicht vorbestraft sein. Für das Schöffenamt an Jugendgerichten müssen die Interessenten zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Vorschläge und Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 unter witten.de/schoeffenwahl möglich.
Wittener erklärt: Was sind Schöffen?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen. „Sie wirken im Strafverfahren mit, urteilen über Schuld oder Unschuld von Angeklagten und verfügen über gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter“, erklärt Philipp Schrader vom Rechtsamt der Stadt. Durch die Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung diene das Amt einem besseren Verständnis der Gerichtsbarkeit und solle das Vertrauen in die Justiz stärken. „Darüber hinaus bringen die Laienrichter aber auch noch eigene nichtjuristische Überlegungen, Lebens- und Berufserfahrung und eine spezielle Sachkunde in den Entscheidungsprozess ein“, so Schrader.
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Wie wird das Ehrenamt vergeben?
Gemeinden sind verpflichtet, in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Üblich ist, dass unter anderem die im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen Personen benennen, die sie für geeignet halten. „Es ist aber nicht erforderlich, einer Partei oder Organisation anzugehören“, betont Philipp Schrader. Vorschläge können bis zum 31. März beim Rechtsamt, Brauckstraße 14, 58454 Witten oder unter rechtsamt@stadt-witten.de eingereicht werden. Benötigt werden dafür der vollständige Name, Geburtsdatum und -Ort, die deutsche Staatsangehörigkeit, Angaben zum Beruf und die Anschrift.
Hier gibt es weitere Informationen
Auskünfte zur Schöffenwahl gibt Philipp Schrader unter rechtsamt@stadt-witten.de. Ansprechpartner zu den Jugendschöffen ist Paul Anschütz vom Amt für Jugendhilfe und Schule unterjugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
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Ein entsprechendes Bewerbungsformular bzw. Vorschlagsformular für beide Ämter findet man auf der Homepage der Stadt unter witten.de/schoeffenwahl