Witten. Das Urteil im Prozess gegen den Messerstecher vom Rathaus ist gesprochen. Einen versuchten Totschlag sahen die Richter nicht gegeben.

Der Messerstecher vom Wittener Rathaus ist zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 34-jährige Angeklagte hatte am 12. Januar 2022 einen Security-Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen und verletzt. Der Staatsanwalt hatte zuvor wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert. Das Bochumer Gericht Schwurgericht sah lediglich gefährliche Körperverletzung gegeben.

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Der Prozess war mit dem Vorwurf des versuchten Mordes gestartet worden. Während der Staatsanwalt meinte, der Angeklagte habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, sahen die Richter das anders. Ein Tötungsvorsatz sei unter anderem nicht gegeben, weil der Angeklagte seinem Opfer keine Stichverletzungen, sondern nur Schnittverletzungen zugefügt habe. Er sei allerdings mit hoher krimineller Energie sowie empathie- und rücksichtslos vorgegangen.

Angeklagter wurde am Wittener Rathaus abgewiesen

Er habe aus einer verzweifelten Situation heraus gehandelt. Der Mann war wütend, weil er seit acht Jahren in Notunterkünften schlafen musste und nicht arbeiten durfte. Der Angeklagte hatte als gebürtiger Afghane Asyl beantragt, doch der Antrag war abgelehnt worden. Er war wütend, dass ihm am Tattag der Zugang zum Rathaus verwehrt worden war, weil er keinen Termin vereinbart hatte. Eine Gutachterin hatte bestätigt, dass der Mann voll schuldfähig sei und unter keiner psychischen Erkrankung leide.

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Der Angeklagte hatte sich in seinem Schlusswort erneut für die Bluttat entschuldigt. Das Opfer war danach vier Monate krank geschrieben und ist bis heute arbeitslos. Im Gesicht erinnert eine Narbe an den Messerangriff. Bis heute leidet der Mann psychisch unter den Folgen. Der Angeklagte bleibt nach Entscheidung des Gerichts weiterhin in Haft.