Witten. Ein Wittener sollte von der Polizei zu einem Gerichtstermin gebracht werden. Doch die Situation eskalierte. Nun stand der Mann dafür vor Gericht.
Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung hat sich ein Wittener vor dem Amtsgericht an der Bergerstraße verantworten müssen. Als der 33-jährige Angeklagte am 7. Juli vergangenen Jahres in einer anderen Sache von Beamten zu einem Gerichtstermin gebracht werden sollte, verweigerte er den Beamten zunächst den Zutritt in seine Wohnung, später eskalierte die Situation.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-Jährigen vor, Widerstand gegen seine Mitnahme geleistet und einem Beamten einen Faustschlag ins Gesicht verpasst zu haben. Der Angeklagte hingegen streitet ab, sich gewehrt oder einen Polizisten geschlagen zu haben. Vielmehr stellt er sich selbst als Opfer von Polizeigewalt dar.
Angeklagter sieht sich selbst als Opfer von Polizeigewalt
Ein Beamter hätte ihn am Hals gepackt, der zweite hätte ihn fest mit dem Knie nach unten gedrückt, als er schon am Boden gelegen hätte. Zwar sei seine Hand während der Maßnahme tatsächlich im Gesicht eines Polizisten gelandet, das aber nur, weil der 56-Jährige in seine Hand gelaufen sei, so der Angeklagte.
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Die Version der beiden beteiligten Polizisten, die ebenfalls vor Gericht gehört wurden, weicht hiervon ab. Beide sagen aus, der Wittener hätte sie erst einmal nicht rein lassen wollen. Später in der Wohnung habe er sofort den Arm des Mannes festgehalten, erklärt ein 54-jähriger Polizist. Der Angeklagte habe sich mit einer Drehbewegung aus diesem Griff lösen wollen. Dabei habe seine Faust den Kollegen getroffen. „Ob es zielgerichtet war, weiß ich nicht. Es fühlte sich recht schmerzhaft an“, gibt der getroffene Polizist an. Das Gesicht sei angeschwollen. Eine Woche sei er dienstunfähig gewesen.
Hund läuft bellend in der Wohnung herum
Während der gesamten Maßnahme sei ein Hund aufgeregt und laut bellend in der Wohnung herumgelaufen, so der erste Zeuge. Aufforderungen, das Tier wegzuschaffen, sei der Angeklagte erst nach einiger Zeit nachgekommen. „Wir wussten das Verhalten des Hundes nicht einzuordnen“, gibt der 54-Jährige an.
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Am Ende steht für das Gericht fest, dass sich der Wittener wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht hat. Eine vorsätzliche Körperverletzung kann das Gericht hingegen nicht nachweisen. Aufgrund von vier Vorstrafen, jeweils in Verbindung mit Beleidigung oder Bedrohung von Staatsbediensteten, verurteilt der Vorsitzende Richter den Mann zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Als Auflage muss der Wittener mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.