Witten/Bochum. Empathielos aber schuldfähig: Das ist das Urteil einer Gutachterin über den Messerstecher vom Wittener Rathaus. So wertet sie die Tat.

Der Messerstecher, der einen Security-Mitarbeiter am Rathaus mit einem Messer angegriffen und verletzt hat, ist voll schuldfähig. So lautet die Diagnose einer Gutachterin, die am Donnerstag vor dem Schwurgericht in Bochum gehört wurde.

Der geständige Angeklagte leide unter keiner Persönlichkeitsstörung und unter keiner psychischen Erkrankung, erklärte die 55-jährige Psychiaterin. Die Steuerungsfähigkeit sei eindeutig gegeben. Der 34-Jährige sei damals wütend gewesen. Er sei dissozial, empathielos, weise eine geringe Frustrationstoleranz auf und werde deshalb aggressiv.

Wittenerin sah den Angeklagten vor der Tat mit dem Messer in der Hand

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat vom 12. Januar 2022 inzwischen als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Anfangs waren die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags geführt worden. Der Security-Mitarbeiter hatte den Angeklagten nicht ins Rathaus gelassen, weil der Mann keinen Termin hatte. Daraufhin kehrte der Täter später mit einem Messer bewaffnet zurück und stach von hinten auf sein Opfer ein.

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Bei der Tatwaffe soll es sich um ein Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge gehandelt haben, es wurde aber nie gefunden. Eine 33-jährige Zeugin berichtete nun am Donnerstag, dass sie gesehen habe, wie der Angeklagte sich an einem Fahrradhäuschen auf dem Vorplatz zum Rathaus eine Camouflage-Hose angezogen habe und dann mit einem Messer in der Hand Richtung Rathaus gegangen sei.

Der Prozess wird am Freitag (13.1.) fortgesetzt. Vorgesehen ist, dass Staatsanwalt ihre Plädoyers halten.

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