Düsseldorf. Immer wieder Ärger mit der Grundsteuer in NRW: Nach Problemen bei der Erklärung überfordern jetzt erste Grundsteuer-Bescheide viele Betroffene.

Trotz der Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung hält das Chaos um die neue Steuererhebung weiter an. Inzwischen haben zahlreiche Steuerpflichtige die entsprechenden Bescheide von den Finanzverwaltungen erhalten, wissen aber nicht, wie sie die Informationen darin interpretieren sollen und ob es ratsam ist, Einspruch dagegen einzulegen.

"Völlig intransparentes Steuermodell"

Erst die vielen Probleme mit der komplizierten Grundsteuererklärung, und jetzt überfordern offenbar auch die Grundsteuer-Bescheide viele Betroffene. „Die Verunsicherung bleibt weiter groß. Keiner, der den Grundsteuerbescheid jetzt erhält, kann absehen, wie groß seine Belastung am Ende ausfällt, weil nur Verhältniszahlen genannt werden“, sagte FDP-Landtagsfraktionsvize Ralf Witzel dieser Redaktion. Der Bescheid biete den Betroffenen leider keine Orientierung. „Diese Verunsicherung liegt in der Logik des von Beginn an völlig intransparenten Scholz-Modells bei der Neuberechnung dieser Steuer“, so der Abgeordnete.

Betroffene müssen sich noch zwei Jahre gedulden

Witzel vermutet, dass die Betroffenen womöglich erst in zwei Jahren Klarheit darüber haben, wie hoch die Grundsteuer für sie ausfällt: „Die Räte in den Kommunen dürften noch lange nicht über die neuen Hebesätze entscheiden können, denn sämtliche Daten der Steuerzahler müssen zunächst ins System eingepflegt werden, und es ist mit vielen Einsprüchen und Klagen gegen die Bescheide zu rechnen. Zweifelhaft ist auch, ob die bis Ende Januar verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärung ausreicht.“

Gerücht: Finanzverwaltung hat Probleme mit der Korrektur von Bescheiden

Der Liberale hat zudem Besorgnis erregende Signale aus den Finanzverwaltungen empfangen. Sie sollen seit Monaten technische Probleme damit haben, fehlerhafte Grundsteuerbescheide zu korrigieren. Der Bund der Steuerzahler in NRW macht noch eine andere Beobachtung: Die Finanzbehörden reagierten ungewöhnlich schnell auf Einsprüche gegen die Steuerbescheide. Schon nach wenigen Tagen erhielten Bürgerinnen und Bürger, die sich beschweren, Briefe, die den Betroffenen nahelegten, den Einspruch zurückzunehmen.

In den Steuerbescheiden werden zwar Kerninformationen wie der Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag genannt, damit kann eine individuelle Steuer aber nicht ermittelt werden, weil ein entscheidendes Element – der Hebesatz in einer Kommune– fehlt.

Sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen

Hans-Ulrich Liebern vom Steuerzahlerbund NRW rät allen Betroffenen, die Bescheide sorgfältig zu prüfen und sich bei Unstimmigkeiten mit dem Protest zu beeilen. Denn die Einspruchsfrist endet schon nach einem Monat. „Wenn der neue Steuermessbetrag höher ist als der alte, dann sollte Einspruch eingelegt werden, rät Liebern. Ist er niedriger, dann sollte besser kein Einspruch eingelegt werden.

podcast-image

Immobilienbesitzer sollten laut dem Steuerzahlerbund auch genau nachhalten, ob die Finanzverwaltungen die Angaben aus der Grundsteuererklärung -- zum Beispiel zu Grundstücks- und Wohnfläche, zum Baujahr, zu Garagen und zu Besonderheiten des Grundstücks -- korrekt übernommen haben.

Der Bund der Steuerzahler sowie der Verband Haus und Grund bereiten derzeit Musterklagen gegen die Grundsteuerfestlegung vor.

Weitere Texte aus dem Ressort NRW-Politik finden Sie hier: