Witten. 325 Beschäftigte aus der Gesundheitsbranche im Kreis mit Witten lassen sich trotz Impfpflicht nicht impfen. Treten Betretungsverbote in Kraft?

Seit Ende Mai beschäftigt sich die Kreisverwaltung mit den 669 Beschäftigten aus medizinischen Berufen, die ihrem Arbeitgeber trotz gesetzlicher Vorgabe keinen Corona-Impfnachweise vorgelegt hatten. Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gilt unter anderem für alle, die in Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern oder Arztpraxen tätig sind. Zum Stichtag am Mittwoch, 15. Juni, wurde kreisweit aber noch kein Betretungsverbot ausgesprochen.

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte den Fahrplan für die Kontrolle der Impfpflicht für rund 11.200 Menschen im EN-Kreis vorgegeben. Bis Mitte März hatten die Beschäftigten Zeit, ihrem Arbeitgeber die nötigen Unterlagen vorzulegen. Bis Ende März sollten die Arbeitgeber der Kreisverwaltung die Namen der Beschäftigten ohne Nachweis melden.

325 kritische Fälle

„Seitdem laufen unsere Recherchen und Prüfungen“, erklärt Jana Ramme vom Pandemieteam. Keine einfache Aufgabe. Denn es gilt in jedem Einzelfall und damit individuell zu klären, ob und gegebenenfalls warum die Beschäftigten tatsächlich ungeimpft sind.

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Für die 669 Fälle macht die Kreisverwaltung aktuell folgende Rechnung auf: In 13 Fällen haben Arbeitgeber Meldungen zurückgezogen, weil Beschäftige Unterlagen nachgereicht haben, in 331 Fällen konnte das Gesundheit die Akte schließen, weil Betroffene dort Nachweise vorlegten.

„325 Fälle werden derzeit noch bearbeitet. Für die meisten gilt: Die erste Stellungnahme der Impfpflichtigen war in unseren Augen nicht ausreichend, um den Sachverhalt vollständig klären zu können. Folglich haben wir Rückfragen auf den Weg gebracht und warten ein zweites Mal auf Antworten“, so Ramme.

Gründlichkeit wegen zu erwartenden Klagen

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Diese Genauigkeit sei vor allem deshalb erforderlich, um in möglichen Gerichtsverfahren bestehen zu können. „Wenn wir Beschäftigen mit Betretungsverboten für ihre Arbeitsstätte quasi ihre Lebensgrundlage entziehen, muss das wasserdicht begründet sein. Ansonsten verlieren wir die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Klagen reihenweise“, sagt Jana Ramme. Die Erfahrungen seit März zeigten, dass die vom Ministerium gesetzte Frist einfach zu knapp gewesen sei, um die sehr individuellen Prüfungen in der erforderlichen Weise Mehr durchführen zu können.