Witten. Der EN-Kreis zieht erste Bilanz zum Thema Impfpflicht auch in Wittener Kliniken und Pflegeeinrichtungen. In 613 Fällen fehlen noch Nachweise.

Gut fünf von 100 Beschäftigen, die in Einrichtungen arbeiten, für die seit einiger Zeit die Corona-Impfpflicht gilt, haben ihrem Arbeitgeber bisher keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt. Diese Bilanz zieht der EN-Kreis, nachdem er die eingereichten Unterlagen unter anderem von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Kliniken ausgewertet hat.

Von den dem Gesundheitsamt gemeldeten 11.195 Impfpflichtigen im medizinischen und pflegerischen Bereich fehlen in 613 Fällen die Nachweise. Die betroffenen Einrichtungen waren verpflichtet, der Kreisverwaltung bis Anfang April die Namen derjenigen zu melden, die ihnen keine Unterlagen vorgelegt haben. Grundlage hierfür ist das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz. Jana Ramme, Leiterin des Pandemieteams im Kreishaus: „Unsere Aufgabe ist es zu klären, ob die Beschäftigten tatsächlich ungeimpft sind und ob es dafür möglicherweise medizinische Gründe gibt.“

Kreis: Über arbeitsrechtliche Konsequenzen entscheidet der Arbeitgeber

Alle 613 dem Kreis genannten Frauen und Männer haben Post vom Gesundheitsamt erhalten. Sie werden aufgefordert, innerhalb einer Frist zu antworten und unter Umständen vorhandene Nachweise einzureichen. Bleibt die Rückmeldung aus oder gibt es keine Gründe für das „Ungeimpft-Sein“, kann diesen Beschäftigten untersagt werden, ihre Einrichtungen zu betreten und dort tätig zu werden. Hiermit könnten auch arbeitsrechtliche Konsequenzen verbunden sein, über diese entscheide der Arbeitgeber, so der Kreis.

Weitere Faktoren, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind, ob ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, sind etwa die Art der Tätigkeit sowie die aktuelle personelle Lage der Einrichtung oder des Unternehmens. Bislang sei noch kein Beschäftigter von Beschränkungen betroffen, heißt es vom Kreis.

In den Pflegeeinrichtungen haben 3,17 Prozent der Mitarbeiter keinen Nachweis

Mit 5355 Beschäftigten stellen die Kliniken im Kreis vor den Pflegeeinrichtungen mit 3221 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Gruppe der Impfpflichtigen. 386 Nachweise fehlen aus den Krankenhäusern - eine Quote von 7,21 Prozent. In den Pflegeeinrichtungen haben 3,17 Prozent (102 Menschen) bislang keinen Impfnachweis vorgelegt. In den Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe liege die Quote der fehlenden Nachweise bei 25,7 Prozent, so der Kreis. Rund 9,9 Prozent der Mitarbeitenden (24) seien in Arzt- und Zahnarztpraxen noch ohne Nachweis. Bei den ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen mit gemeinschaftlichen Wohnformen sind nur rund 2,4 Prozent (16) der Mitarbeitenden ohne Impfnachweis.