Düsseldorf. Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Über 20.000 Beschäftigte in NRW können keine Corona-Immunisierung nachweisen. Welche Strafen ab Juni drohen.
Für mehr als 20.000 Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen steht eine Einzelfall-Prüfung durch das Gesundheitsamt zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht an. Das geht aus ersten Zahlen hervor, die das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nannte.
Patientenschützer bezeichneten die Zahlen allerdings nur als eine Momentaufnahme. Sie gehen davon aus, dass Tausende Einrichtungen nicht erfasst wurden. Erklärtes Ziel der Politik ist es, besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besser vor Corona zu schützen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Rund 19.500 Beschäftigte von etwa 6700 Einrichtungen gemeldet
Laut Gesundheitsministerium sind knapp 19.500 Beschäftigte von rund 6700 medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bis zum Stichtag 13. April gemeldet worden. Die gemeldeten Mitarbeiter haben demnach keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder über eine Impfbefreiung gegenüber ihrem Arbeitgeber erbracht. Außerdem wurden den Angaben zufolge weitere 7741 Personen, die in betroffenen Einrichtungen tätig sind, durch andere Arbeitgeber gemeldet.
In den rund 6700 Einrichtungen, die die 19.456 Beschäftigten ohne Nachweis gemeldet haben, seien insgesamt 320.000 Mitarbeiter tätig, teilte das Ministerium mit. Das sei ein Anteil von 6,1 Prozent in diesen Belegschaften.
Für Einrichtungen, in denen alle Beschäftigten einen Nachweis erbringen konnten, bestehe keine Verpflichtung zu einer Meldung. Bezogen auf die landesweit etwa 800.000 bis eine Million Beschäftigten in betroffenen Einrichtungen würde die Zahl von 19.456 Personen einem Anteil von nur 2,4 bis 1,9 Prozent entsprechen.
Patientenschützer kritisiert: Zahlen des NRW-Ministeriums sind nur Momentaufnahme
„Da sind Tausende Einrichtungen gar nicht erfasst worden“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der dpa. Zu glauben, dass dort überall eine hundertprozentige Impfquote in der Belegschaft vorliege, sei realitätsfern. In NRW gebe es allein mindestens 18 000 Arztpraxen. Auch bei den Einrichtungen ohne Meldungen müssten die Gesundheitsämter jetzt genau hinschauen.
Die vom NRW-Gesundheitsministerium genannten Zahlen stellen nach Ansicht von Brysch außerdem nur eine Momentaufnahme dar. Die Impfpflicht gelte bis zum Jahresende und Genesene würden diesen Status in der Zwischenzeit wieder verlieren. Allein in der Altenpflege werden nach Schätzung von Brysch mindestens zehn Prozent der Beschäftigten deshalb unter beruflichen Druck geraten.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt in NRW seit dem 16. März
Seit dem 16. März gilt in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für die Beschäftigten eine Impfpflicht. Nach Angaben von Bundes- und Landesregierung gehören dazu etwa Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime.
Das NRW-Gesundheitsministerium schätzte Mitte Februar, dass bis dahin etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in diesen Bereichen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten. Es wurden Anstrengungen unternommen, diese Zahl durch weitere Impfangebote zu reduzieren. So war der neue Corona-Impfstoff Novavax in NRW zuerst Berufsgruppen mit Impfpflicht angeboten worden.
Bußgelder von bis zu 2500 Euro möglich
Das Verfahren sieht vor, dass das jeweilige Gesundheitsamt Kontakt zu den gemeldeten Personen aufnimmt und den Nachweis einfordert. Erfolgt keine Rückmeldung, kann laut dem Ministerium ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden.
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Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollen sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden. Die Gesundheitsämter sollen die Prüfungen bis zum 15. Juni abschließen. (dpa)
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