Witten. Die Corona-Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen werden immer wieder neu angepasst. Was in Witten jetzt gilt, verrät unser großer Überblick.

Die Infektionszahlen schießen auch in Witten weiter in die Höhe. Das Gesundheitsamt hat deshalb schon die Kontaktnachverfolgung angepasst. So werden etwa nur noch Kontaktpersonen ermittelt, die in kritischen Bereichen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern arbeiten. Aber was ist genau zu tun, wenn man selbst betroffen ist? Die Redaktion hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Die Corona-Warn-App leuchtet rot auf. Was ist jetzt zu tun?

Wer eine rote Warnmeldung erhält, soll sich grundsätzlich beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Hausarzt melden. Zudem hat man Anspruch auf einen offiziellen Antigen- oder PCR-Test. Da diese Fälle in Zeiten von Omikron vermehrt auftreten, sind die Kapazitäten der Testzentren fast ausgeschöpft.

Der Corona-Test fällt positiv aus. Wie geht es nun weiter?

Das Kreisgesundheitsamt hat zur schnelleren und effektiveren Fallbearbeitung ein neues Kontaktformular auf der Internetseite des EN-Kreises veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das Online-Dokument nach einem positiven PCR-Test auszufüllen. „Vom Kontaktformular versprechen wir uns eine deutliche Erleichterung, da es die zeitaufwendige telefonische Datenabfrage in vielen Fällen ersetzt“, erklärt Jana Ramme, Leiterin des Pandemieteams. Beim Kontaktformular sind unter anderem auch Kontaktpersonen anzugeben.

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Ab wann beginnt die Quarantäne?

Derzeit kann es aufgrund der Vielzahl der Fälle im Kreis dauern, bis sich das Gesundheitsamt meldet. Wer infiziert ist, muss sich dennoch selbst automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung begeben. Diese startet ab dem Beginn der Symptome oder dem Datum des positiven Tests.

Wer muss alles informiert werden?

Das Pandemieteam arbeitet derzeit am Limit und informiert deshalb keine Kontaktpersonen mehr, lediglich diejenigen, die in kritischen Bereichen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten arbeiten. Deshalb sind infizierte Personen verpflichtet, ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage eigenständig über die Infektion zu informieren.

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Was müssen Kontaktpersonen beachten?

Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt, muss sich automatisch in Quarantäne begeben. Diese dauert ebenfalls grundsätzlich zehn Tage. Für Personen, die beispielsweise bei einem gemeinsamen Gaststättenbesuch oder bei sonstigen Treffen Kontakt mit Infizierten hatten, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift diese nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat.

Was gilt für geimpfte Personen?

Kontaktpersonen, die dreifach geimpft sind, sind von den Quarantäneregeln ausgenommen – auch Angehörige des Haushalts. Diese müssen sich also nicht automatisch in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt mit einem Infizierten hatten. Das Gleiche gilt für geimpfte Genesene und für diejenigen, die erst kürzlich zum zweiten Mal immunisiert wurden. Diese Ausnahme greift ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung. Auch frisch Genesene sind ausgenommen – und zwar im Zeitraum vom 28. bis zum 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests.

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Wie lässt man sich krank schreiben?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt kann nur ausgestellt werden, wenn bei einer Infektion Symptome auftreten. Auch die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamts gilt in manchen Fällen als Krankschreibung. Das ist allerdings bei jedem Arbeitgeber individuell geregelt.

Was tun, wenn die Symptome schlimmer werden?

Wer sich mit Corona infiziert hat und sich unwohl fühlt, soll sich mit seinem Hausarzt in Verbindung setzen, um die weitere Behandlung zu besprechen. „Das sollte aber nur in der Infektsprechstunde geschehen“, sagt Wittens Ärztesprecher Dr. Arne Meinshausen. So können die betroffenen Personen vom restlichen Praxisbetrieb abgesondert werden. Zudem sollte eine FFP2-Maske getragen werden.

Wann endet die Quarantäne?

Infos über das Bürgertelefon

Für Fragen rund um das Coronavirus bittet der EN-Kreis alle Bürgerinnen und Bürger das Bürgertelefon zu nutzen. Unter 02333 4031449 gibt es alle wichtigen Infos rund um aktuelle Regeln, Quarantänebestimmungen und kommunale Impfangebote.

Die Hotline ist täglich von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Grundsätzlich ist die Quarantäne bzw. die Isolierung auf zehn Tage angesetzt. Wer mindestens 48 Stunden lang symptomfrei ist, kann das Ganze mit einem negativen PCR- oder Schnelltest auf sieben Tage verkürzen. Das Gleiche gilt auch für Kontaktpersonen. Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne begeben mussten, weil sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten.