Witten. Ein wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilter Wittener ist mit seiner Berufung vor Gericht gescheitert. Warum der Mann ins Gefängnis muss.
Wegen zweifacher Körperverletzung und Bedrohung hat am Montag ein 33-jähriger Mann aus Witten abermals die Anklagebank gedrückt. Er legte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Witten ein, das ihn zu acht Monaten Haft verurteilt hatte.
Was war passiert? Im Februar 2021 schlug der Mann seine frühere Lebensgefährtin und drohte, ihren Vater umzubringen. Der Beschuldigte hat diese Taten gestanden, weshalb ihn das Amtsgericht Witten im August ins Gefängnis schicken wollte. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bochum ging es nun um eine mögliche Bewährungsstrafe.
Verteidigerin: Mandant aus Witten will an Anti-Aggressionstraining teilnehmen
Grund für die Auseinandersetzung mit seiner Ex war der Streit wegen des Kontakts zu den beiden gemeinsamen Kindern. Der Mann habe inzwischen eine feste Arbeitsstelle und bemühe sich um die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining, sagte seine Verteidigerin vor Gericht. Sie sah gute Argumente, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Allerdings beging ihr Mandat die Gewalttaten unter laufender Bewährung. Somit handelt es sich bei ihm um einen sogenannten Bewährungsversager. Eine positive Sozialprognose könne ihm nicht gestellt werden, erklärte jetzt das Gericht. Es verwarf die Berufung. Deshalb muss der Mann demnächst seine Haftstrafe antreten. Außerdem steht für ihn zu befürchten, dass die vorher verhängte Bewährungsstrafe widerrufen wird und er auch die absitzen muss.