Witten. Er hat schon mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis gesessen. Wenn er nun keinen Drogenentzug macht, drohen erneut schwedische Gardinen.

Mit einem 59-jährigen Mann aus Witten stand diesmal ein alter Bekannter vor Gericht. „32 Jahre haben Sie hinter Gittern verbracht, das ist echt selten“, sagte Richter Michael Janßen zu dem Angeklagten, auf dessen Konto zahlreiche Vorstrafen gehen, meist wegen Diebstahl und Einbruch. Er hat nach eigenen Angaben aber auch schon die Post in Annen überfallen. Diesmal ging es in einem Berufungsprozess um Computerbetrug, Diebstahl und versuchten schweren Diebstahl.

Dafür hatte ihn das Wittener Amtsgericht im Februar zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Weil der Staatsanwaltschaft die Strafe zu gering ausgefallen war, hatte sie Berufung eingelegt. Deshalb wurde jetzt am Landgericht neu verhandelt.

Ein- bis zweimal in der Woche nimmt der Angeklagte Kokain

Auch das Gericht sah die Strafe für den „Bewährungsversager“ als sehr milde an. Der Angeklagte hoffte darauf, dass es bei der Bewährung bleiben würde. Ursache allen Übels sei seine Drogensucht. Er war eigenen Angaben zufolge heroinabhängig, nimmt nun Ersatzmedikamente und konsumiert noch ein- bis zweimal pro Woche Kokain.

Ein Gutachter hält den Mann, der von Hartz IV lebt, aber nicht für abhängig. Dieser sei voll schuldfähig. Der Angeklagte lehnte eine zwangsweise Unterbringung in einer Entzugsklinik ab. „Mein Mandant ist aber mit einer stationären Therapie einverstanden“, erklärte nun sein Verteidiger.

Bei einer Therapie wird Rest der Straße zur Bewährung ausgesetzt

Trotzdem ist die Bewährung erst einmal futsch. Das Landgericht verurteilte den Wittener zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Begebe er sich tatsächlich in eine Therapie zum Drogenentzug, könne der Rest der Strafe anschließend zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Mann hat keine Wohnung und ist aktuell bei seiner Mutter gemeldet. In den letzten Jahren hat er sich keine größeren Straftaten mehr zuschulden kommen lassen. Allerdings müsse sich der Angeklagte komplett straffrei führen, so das Gericht. Sonst drohe der Widerruf weiterer Bewährungsstrafen.