Witten. Die Beleidigung vor der Pferdebachschule in Witten hatte der Angeklagte zugegeben. Vor dem Landgericht ging es nun um die Höhe der Geldstrafe.
Mit einem blauen Auge ist ein 50-jähriger Wittener vor dem Landgericht Bochum davon gekommen, der einen Mitarbeiter des Ordnungsamts beschimpft hatte. Angeklagt war er wegen Beleidigung und versuchter Nötigung.
Der Wittener hatte am 17. Dezember 2020 vor der Pferdebachstraße-Grundschule sein Auto im Halteverbot abgestellt und war von einem Mitarbeiter des Ordnungsamts angesprochen worden. Daraufhin reagierte der Mann mit üblen Beschimpfungen und Drohungen.
Wittener legte Einspruch und Berufung ein
Anfangs erging gegen ihn ein Strafbefehl über 1600 Euro sowie einen Monat Fahrverbot. Dagegen legte er Einspruch ein. Das Amtsgericht Witten verurteilte ihn dann im August 2021 wegen der Tat zu einer auf 400 Euro reduzierten Geldstrafe plus dem Fahrverbot. Der Wittener legte Berufung ein – und so verhandelte am Donnerstag nun das Landgericht Bochum.
Allerdings machte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten keine Hoffnung auf Erfolg. Schließlich war sein erneuter Einspruch einzig und allein auf die Tagessatzhöhe, also die Höhe der Geldstrafe, beschränkt. Es ging also gar nicht mehr um die näheren Umstände, warum er sein Auto wie geparkt hatte. Die Beleidigung selbst hatte er zugegeben und sich auch mit dem Fahrverbot abgefunden.
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„Das erstinstanzliche Urteil ist ansonsten in Stein gemeißelt“, machte das Gericht dem Mann klar. Nach Beratung mit seinem Verteidiger entschloss er sich dann, die Berufung zurückzunehmen. Somit bleibt es bei 400 Euro Geldstrafe und vier Wochen Fahrverbot. Den Führerschein übergab er noch im Gerichtssaal.