Witten. Zwischen einer Familie aus Witten und dem Schiller-Gymnasium ist ein Streit um die Maskenpflicht entbrannt. Was das für die Kinder bedeutet.
Die Maskenpflicht für Schüler führt derzeit zu Ärger am Schiller-Gymnasium. Eine Familie hat ihre drei Kinder per ärztlichem Attest davon befreien lassen, den Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen. Die Schule erkennt die Atteste jedoch nicht an. Die Folge: Die Kinder, die die Masken nicht tragen, müssen zu Hause bleiben.
Eine Wittener Familie, die drei Jungen auf das Schiller-Gymnasium schickt, hatte der Schule Anfang Oktober ärztliche Atteste vorgelegt, nach denen die Kinder aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können. Mit dem Anstieg der Coronazahlen wies die Schule die Familie darauf hin, dass Atteste notwendig seien, in denen eine ärztliche Diagnose für die Befreiung genannt wird. „Hierfür gab es eine Frist bis zum 26. Oktober“, sagt Vize-Schulleiter Dieter Nientiedt. Die geforderten Atteste seien jedoch bis zum Schulstart nach den Herbstferien nicht vorgelegt worden. Daraufhin wurde die Familie darüber informiert, dass die bisherige Befreiung von der Maskenpflicht aufgehoben sei.
Schiller-Gymnasium in Witten erhielt ärztliche Atteste erst am 17. November
Bis zum 4. November seien die Jungen ohne Masken zum Unterricht erschienen. Nientiedt: „Daraufhin habe ich dem Vater mitgeteilt, dass sie so nicht in die Schule kommen können.“ Seitdem seien die Kinder zuhause gewesen. In einem Bescheid der Schule sei die Familie auf die Schulpflicht hingewiesen worden. „Wir haben die geforderten Atteste erst in der vergangenen Woche, am 17. November, erhalten“, sagt Dieter Nientiedt. Diese seien von einem Arzt ausgestellt worden, der die Befreiung für die Kinder nicht – wie gefordert – ausreichend begründet habe.
Am 18. November hätten die Jungen wieder ohne Masken im Unterricht gesessen. „Die Entscheidung, ob die Kinder kommen können, liegt aber bei mir als Schulleiter. Daher habe ich die Eltern gebeten, die Jungen von der Schule abzuholen“, so Nientiedt. Seitdem seien sie wieder zuhause. Der Vater habe der Schule jetzt auch Krankschreibungen zukommen lassen.
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Was der Schulleiter bemängelt ist, dass aus den ärztlichen Attesten nicht, wie erforderlich, hervorgehe, ob die Gesundheit der Kinder dauerhaft ein Maskentragen unmöglich mache oder ob diese etwa in bestimmten Zeiträumen getragen werden könnten.
Schulleiter aus Witten sagt, er werde auf Facebook von der Mutter beschimpft
Ärztliche Atteste müssen begründet werden
Seit dem Schulstart nach den NRW-Herbstferien am 26. Oktober gilt: Schüler ab der 5. Klasse müssen auch im Unterricht wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Damit hat die Landesregierung auf stetig steigende Corona-Infektionszahlen reagiert. Werden ärztliche Atteste zur Maskenbefreiung von Schülern aus gesundheitlichen Gründen ausgestellt, müssen diese bestimmte Vorgaben des Landes erfüllen.
Ein ärztliches Attest soll unter anderem Aussagen zu konkreten medizinischen Ursachen und/oder zur vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung treffen. Außerdem soll aus dem Attest hervorgehen, ob eine Mund-Nasen-Bedeckung gar nicht getragen werden kann oder ein zeitlich befristetes Tragen möglich ist. Letzteres etwa beim Aufsuchen von Toiletten- und Waschräumen, beziehungsweise in den Unterrichts-Pausen.
Der Vater der Kinder (Name der Redaktion bekannt) hat seine Sicht der Dinge inzwischen Wittens neuem Bürgermeister Lars König geschildert. In einem Schreiben an ihn heißt es, die Kinder seien wegen der Befreiung von der Maskenpflicht am Schiller-Gymnasium diskriminiert worden. Die Jungen würden von der Schulleitung daran gehindert, „in irgendeiner Weise am Unterrichtsgeschehen“ teilzunehmen . Vize-Schulleiter Nientiedt: „Die Kinder tun mir leid, sie können nichts dafür.“ Die Mutter der Jungen habe ihn in den letzten Wochen mehrfach auf Facebook beschimpft.
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Der Lehrer hat sich an die Bezirksregierung gewandt. Sie muss jetzt entscheiden, wie es weitergeht. Denn die Eltern der Jungen haben Widerspruch gegen die Entscheidung des Schiller-Gymnasiums eingelegt, ihre vorgelegten Atteste nicht anzuerkennen. „Dies ist nicht der einzige Fall in dieser Sache, mit dem wir uns beschäftigen müssen“, heißt es seitens der Bezirksregierung auf Anfrage.
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