Witten. Schüler, die im Unterricht keine Maske tragen können, brauchen aussagekräftige Atteste. Das ist richtig so – auch beim jetzigen Streit in Witten.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im September klargestellt: Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht im Unterricht müssen aussagekräftig sein . Atteste, die nur erwähnen, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen von der Maske zu befreien sei, reichten nicht aus.

Auch interessant

Dies ist zu begrüßen, um den Eindruck von Gefälligkeitsattesten zu vermeiden. Am Ende muss auch beim Streit um die Maskenpflicht am Schiller-Gymnasium entscheidend sein, ob die Kinder aus nachvollziehbaren Gründen auf eine Maske im Unterricht verzichten dürfen.

Nun ist erst einmal die Bezirksregierung gefragt

Nun ist erst einmal die Bezirksregierung gefragt, an die sich der stellvertretende Schulleiter gewandt hat. Dass er die drei Brüder, die seitens ihrer Eltern aus gesundheitlichen Grünen keinen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht tragen sollen, erst einmal zuhause lässt , weil er die Atteste nicht für stichhaltig hält, ist aus Sicht der Schule verständlich. Denn so lange hier offenbar Unklarheit herrscht, darf es keine Ausnahme geben.

Auch interessant

Was in den ärztlichen Bescheinigungen steht, die die Leitung des Gymnasiums nicht anerkennt, darüber darf die Schule nicht sprechen. Wenn die Bezirksregierung in Arnsberg als oberste Schulaufsichtsbehörde eine Entscheidung in diesem Fall trifft, dürfte dies auch Schulen und Eltern mit ähnlichen Masken-Problemen interessieren. Denn der Streit in Witten ist kein Einzelfall.

Auch interessant