Witten. Der Wittener Rat hatte Straßenmusik im letzten Jahr grundsätzlich erlaubt. Nun gibt es klare Regeln für die Künstler. Was geht – und was nicht.
Straßenmusiker können nun auch in Wittens Innenstadt auftreten und müssen sich keine Sorgen mehr machen, vertrieben zu werden – wenn sie sich an einige Regeln halten. Das hat der Rat der Stadt in seiner letzten Sitzung beschlossen.
Bereits im November vergangenen Jahres hatte das Gremium die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie Straßenkultur in Fußgängerzonen ermöglicht werden könne. In einem neuen Paragrafen der Ordnungsverordnung hat die Verwaltung nun die neuen Regeln festgeschrieben. Der Rat stimmte diesen zu.
Straßenmusiker dürfen in Witten nun nach vorheriger Anmeldung spielen
Danach ist Straßenmusik nun in Fußgängerzonen prinzipiell „nach vorheriger Anzeige beim Ordnungsamt“ erlaubt. Die Künstler müssen sich also im Voraus schriftlich oder auf elektronischem Weg anmelden. Angeben müssen sie dabei ihren vollständigen Namen und Adresse, wo sie auftreten wollen, wann und wie lange.
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Zu den Regeln gehört, dass die Musikerinnen und Musiker nur zwischen 10 und 20 Uhr musizieren dürfen – und jeweils nur in den ersten 30 Minuten einer Stunde. Dann muss eine halbe Stunde Pause folgen. Auch muss im Anschluss der Standort um mindestens 150 Meter gewechselt werden. Elektronische Verstärker dürfen die Künstler nicht verwenden.
Piraten kritisieren die Anzeigepflicht
Schon seit vielen Jahren hat sich die Piratenfraktion im Rat für eine Legalisierung von Straßenkunst eingesetzt. Den jetzigen Beschluss nehmen sie dennoch nur mit verhaltener Freude auf. „Die verabschiedeten Regeln schaffen einen guten Interessenausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und der Möglichkeit, in den Wittener Fußgängerzonen Kultur für alle Menschen aufzuführen“, sagt Ratsmitglied Stefan Borggraefe.
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Kritisch sieht die Fraktion aber die Pflicht, sich vor einer Aufführung beim Ordnungsamt zu melden: „Wir können das Misstrauen gegenüber den Straßenmusikern nicht nachvollziehen. Die wesentlich größere Stadt Dortmund kommt ohne solch eine Anzeigepflicht aus. In Witten wird ohne Not ein neuer bürokratischer Verwaltungsakt geschaffen“, sagt deren Vorsitzender Roland Löpke.
Auch Straßenmaler brauchen eine Genehmigung
„Menschen, die mit ihren Instrumenten von Stadt zu Stadt ziehen oder spontan auftreten, könnten wegen der Anzeigepflicht weiter mit dem Ordnungsamt in Konflikt geraten, auch wenn sie ansonsten alle Regeln einhalten“, fürchtet Bürgermeisterkandidat Borggraefe. Er hofft auf ein unbürokratisches Vorgehen des Ordnungsamtes. Etwa, dass solche umherfahrenden Künstler ihre Daten direkt vor Ort hinterlassen dürfen und nicht vertrieben werden.
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Die Piraten hatten mit einen gemeinsamen Änderungsantrag zusammen mit der Fraktion Die Linke noch versucht, die Anzeigepflicht zu kippen. Ohne Erfolg. Ebenfalls erhalten bleibt die Genehmigungspflicht für Straßenmalerei. Auch diese hätten die Piraten gerne abgeschafft.
„Das Tiefbauamt soll nach Ausfüllen eines Genehmigungsformulars beurteilen, ob durch die Malerei dauerhafte Spuren entstehen könnten. Glaubt irgendjemand, dass dieses Amt die verwendeten Farben und Materialien besser einschätzen kann, als die Künstler selbst? Die Künstler verwenden schon aus Eigeninteresse keine Farben, die dauerhafte Schäden hinterlassen“, so Roland Löpke.
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