Witten. . Die Partei forder klare Regeln für einen Interessenausgleich. Die Verbotspraxis in Witten schränke Grundrechte ein.
Die Piratenfraktion startet nach 2016 einen zweiten Anlauf, liberale Regelungen für Straßenmusik und -malerei in Witten einzuführen. Anlass ist der Bericht dieser Zeitung über die generelle Verbotspraxis der Stadt gegenüber Straßenmusikern.
Straßenkultur ist nach Ansicht der Piraten Kunst im öffentlichen Raum, die alle Menschen, egal ob arm oder reich, erreicht. Sie sorge für eine positive Atmosphäre, erhöhe die Aufenthaltsqualität, könne die Fußgängerzonen beleben und sich umsatzsteigernd auswirken. „Gerade eine Stadt, die keine Goldschätze hortet, sollte diese einfache und kostengünstige Möglichkeit nutzen, um die Fußgängerzonen lebendiger und attraktiver zu machen!“, so Ratsmitglied Stefan Borggraefe.
Der jetzt eingereichte Antrag fordert eine Verordnung für Witten, die transparente und nachvollziehbare Regeln einführt. Dies werde in vielen Kommunen wie etwa Dortmund bereits erfolgreich so gehandhabt. „Eine Verordnung ist im Sinne aller Beteiligten.“ Bei der Erstellung sollten die Interessen von Anwohnern, Händlern und Künstlern einbezogen werden. „So kann ein Interessenausgleich hergestellt werden, indem etwa ein Ortswechsel nach 30 Minuten oder ein Mindestabstand zwischen zwei Musikern festgeschrieben werden.“, so Borggraefe weiter.
Der Rat hatte die Stadt Witten im Jahr 2016 beauftragt, „Straßenmusik, Straßenmalerei und andere Formen von allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglicher Straßenkultur zu fördern“. Die Piratenfraktion sieht in der gehandhabten Verbotspraxis eine Missachtung dieses Ratsbeschlusses. Darüber hinaus schränke ein generelles Verbot von Straßenmusik die Grundrechte der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Kunstfreiheit in unzulässiger Weise ein, heißt es.