Bochum/Witten. Gut fünf Jahre nach dem tödlichen Halloween-Unfall in Witten hat die Polizei die Ermittlungsgruppe aufgelöst. Abgeschlossen ist der Fall aber nicht.
Die Bochumer Polizei löst die Ermittlungsgruppe "Christian" auf. Damit bleibt der tödliche Halloween-Unfall in Witten weiter ungeklärt. Polizeisprecher Volker Schütte betont aber: Der Täter sollte sich nicht in Sicherheit wiegen – die Polizei geht Hinweisen auch weiterhin nach!
Zeuge steckte Brief an Streifenwagen
Die Ermittlungsgruppe hatte sich ein Jahr nach dem Unfall schon einmal aufgelöst, weil es keine neuen Hinweise mehr gab. Dann steckte Ende Oktober 2015 ein Brief hinter dem Scheibenwischer eines Wittener Streifenwagens: Ein Zeuge wollte sein Gewissen erleichtern und bot der Polizei schlüssige Informationen an. Die Ermittlungsgruppe wurde reaktiviert.
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Jetzt, knapp zwei Monate nach dem Brief, sind die Mittel wieder ausgeschöpft. "Die Kollegen haben in den letzten Wochen viele Informationen überprüft und Zeugen vernommen", erklärt Polizeisprecher Schütte. Auf die Spur des Täters brachte das die Ermittler aber nicht. Es stünden aber noch Vernehmungen aus.
Negative Auswirkungen auf die Ermittlungen habe die erneute Auflösung der Gruppe "Christian" aber nicht, so Schütte. Die Akte ist nicht geschlossen – Zeugen können sich auch weiterhin bei der Polizei melden. Die Ermittlungen laufen im Tagesbetrieb weiter.
Dass sich der Unfallfahrer selbst noch bei der Polizei meldet hält Polizeisprecher Schütte für unwahrscheinlich. Normale Unfallflüchtige werden spätestens dann reuig, wenn sie in der Zeitung die Meldung über "ihren" abgefahrenen Außenspiegel lesen. Aber in diesem Fall? "Gut möglich, dass Täter oder Täterin einen kriminellen Hintergrund hat", mutmaßt Schütte. Ein Mensch mit abgestumpftem Gewissen.
Und selbst, wenn die Unfallflucht mit Todesfolge seit November verjährt ist: Sollte der Täter jetzt noch gefasst werden, muss er nicht zwingend straffrei ausgehen. Dann liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft, statt einer fahrlässigen Tötung (Verjährungsfrist fünf Jahre) einen Totschlag (Verjährungsfrist 30 Jahre) anzuklagen.
Täter muss nicht zwingend straffrei ausgehen
Zur Erinnerung: Bundeswehrsoldat Christian Marks (20) aus Witten-Herbede war in der nebligen Halloween-Nacht zum 1. November 2010 zu Fuß unterwegs nach Hause. Er kam von einer Party auf Burg Blankenstein, als er am frühen Morgen kurz vor seinem Elternhaus auf der Rüsingstraße überrollt wurde. Der unbekannte Fahrer des Opel Corsa ließ ihn einfach liegen.