Bochum/Witten. . Auf den offenen Brief der Polizei nach einem tödlichen Unfall in der Halloween-Nacht vor fünf Jahren hat sich ein anonymer Tippgeber gemeldet.

  • Ein anonymes Schreiben nennt Details zu einem tödlichen Unfall im November 2010
  • Das Schreiben könnte die Verjährungsfrist beeinflussen
  • Die Polizei hofft jetzt, dass sich der Verfasser meldet

Überraschende Wende im Fall um eine tödliche Unfallflucht an Halloween vor fünf Jahren. Nachdem sich die Polizei in der vergangenen Woche mit einem offenen Brief an den oder die Täter und mögliche Mitwisser gewandt hat, hat sich mittlerweile ein anonymer Tippgeber schriftlich gemeldet. Am Samstagmorgen, 31. Oktober, gegen 0.45 Uhr entdeckten Polizisten am Heckscheibenwischer eines vor der Wache Witten geparkten Streifenwagens ein gefaltetes Schreiben.

„Ich schreibe diesen Brief, um mein Gewissen bereinigen zu können...“ - so beginnt das Dokument, drei Seiten lang und handgeschrieben in "sehr ordentlicher Schrift", sagt Polizeisprecher Volker Schütte. Der Verfasser nennt nach Polizeiangaben nicht nur Namen von Menschen, die an dem Unfall beteiligt gewesen sein sollen, sondern gibt auch Hinweise zu dem Opel Corsa, von dem ein 20-Jähriger am 1. November 2010 auf der Rüsbergstraße in Witten-Herbede überrollt und tödlich verletzt worden ist.

Die Polizei hofft jetzt, dass sich der Verfasser, der konkrete Angaben zu dem Unfallgeschehen gemacht haben soll, meldet. Hinweise können unter der Telefonnummer 0234 / 9099 abgegeben werden.

Verjährungsfrist lief eigentlich Sonntag ab

Die Ermittler gingen nun den in dem Schreiben gegebenen Hinweisen nach, sagt Polizeisprecher Schütte vor allem mit Blick auf die Familie des Opfers: "Die Eltern möchten endlich einen Schlussstrich ziehen. Wenn man ein Kind verliert, dann ist das das Schlimmste, was einem passieren kann." Die Eltern hätten sich Ende der vergangenen Woche ausdrücklich für die Aktion mit dem offenen Brief bedankt. Im Anschluss daran seien bei der Polizei bereits am Wochenende noch einige Hinweise eingegangen, berichtet Schütte. Eine neue "heiße Spur" sei allerdings noch nicht darunter gewesen.

Eigentlich wäre am Sonntag, 1. November, um 24 Uhr die Verjährungsfrist wegen des Tatvorwurfs der Unfallflucht und der fahrlässigen Tötung abgelaufen. Für die Bochumer Polizei ist der Fall damit trotzdem noch nicht abgeschlossen. Sollte sich der Verfasser nicht von sich aus melden, wären weitere Maßnahmen wie eine Veröffentlichung des Briefs denkbar, heißt es. Aus strafrechtlicher Sicht ist nicht auszuschließen, dass sich durch das Schreiben und die weiteren Ermittlungen die Verjährungsfrist nachträglich verlängert.