Mönchengladbach. Nach dem satanistischen Mord von Witten muss der Haupttäter nun doch vorerst hinter Gittern bleiben. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Satanistenmörder Daniel R. kann Weihnachten voraussichtlich noch nicht mit seiner Freundin in Freiheit feiern. Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann hat wie erwartet gegen den neuerlichen Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach, den 39-Jährigen vorzeitig freizulassen, abermals Beschwerde eingelegt. Nun entscheidet endgültig das Oberlandesgericht Düsseldorf, vermutlich aber erst Anfang 2015.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den gelernten Automobilkaufmann 13 Jahre nach der Tat als nicht mehr gefährlich eingestuft. R. habe sich in der Psychiatrie nach langem Leugnen zu seiner Tat bekannt, sie therapeutisch aufgearbeitet und sein Verhalten gut im Griff. Das Landgericht hatte sich der Einschätzung angeschlossen. Der Anwalt des Mörders setzt sich seit Jahren für die Freilassung ein.

Daniel R. hatte mit seiner damaligen Frau Manuela 2001 einen 33-jährigen Arbeitskollegen aus Datteln angeblich auf Befehl Satans mit 66 Messerstichen umgebracht und die Leiche zerstückelt. Mit Blut schrieb das Ehepaar ans Fenster der gemeinsamen Wohnung in der Breite Straße: „When Satan lives – wenn der Teufel lebt“. Auch ein Hammer und eine Machete wurden bei dem blutigen Ritualmord eingesetzt.

R. wurde Anfang 2002 vom Bochumer Landgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Starke Minderwertigkeitskomplexe waren als Persönlichkeitsstörung gewertet worden, woraufhin ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert worden war. Anders als seine Ex-Frau, die längst frei ist, lehnte er Therapien jahrelang ab und saß deswegen die meiste Zeit im Gefängnis. Inzwischen ist er wieder in der Forensik, der Psychiatrie für Straftäter, hat etliche Sitzungen hinter sich und sich erstmals zur Tat bekannt.

Das überzeugte schließlich auch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, nicht aber den Oberstaatsanwalt. Er hält R. weiterhin für gefährlich und legte deshalb zum zweiten Mal Beschwerde gegen eine vorzeitige Entlassung ein. (mit dpa)