Witten. . Die vorzeitige Entlassung des Satanistenmörders Daniel R. aus der Psychiatrie verzögert sich noch. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass eine Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach wiederholt werden muss. R.’s Anwalt spricht von Verzögerungstaktik.
Die endgültige Entscheidung über eine vorzeitige Haftentlassung von Daniel R. ist 13 Jahre nach dem Satanisten-Mord verschoben worden. Wegen eines Formfehlers entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nun, dass eine Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach wiederholt werden muss.
R. hatte 2001 mit seiner Ex-Frau Manuela in Witten einen Arbeitskollegen getötet. Satan habe ihnen die Tat befohlen. Beide wurden für schuldunfähig erklärt und kamen in die Psychiatrie. Auf der Basis eines Gutachtens hatte sich die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach im August für eine Entlassung von Daniel R. ausgesprochen. Diese Anhörung muss nun jedoch wiederholt werden, weil die Staatsanwaltschaft Bochum bei dem Termin nicht anwesend war. „Für mich ist das reine Verzögerungstaktik der Staatsanwaltschaft, die sich gegen eine Entlassung meines Mandanten ausspricht“ sagt Hans Reinhardt, Anwalt von Daniel R.. Die Staatsanwaltschaft hätte schon im August anmahnen können, dass sie das Gutachten nicht erhalten hat.