Witten. . Für die Beteiligten war es keine große Überraschung. Das Landgericht Mönchengladbach hat bei einer Anhörung über die vorzeitige Entlassung des Wittener Satanistenmörders Daniel R. genauso entschieden wie schon im Juli: Der 39-Jährige soll auf Bewährung früher freikommen. Einer hat was dagegen.

Die zweite Anhörung endete wie die erste: Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach hält den Satanistenmörder Daniel R. nicht mehr für gefährlich. Sie beschloss am Montag (1.12.) die vorzeitige Entlassung aus der Forensik.

Der 39-Jährige, der mit seiner damaligen Frau Manuela 2001 einen Arbeitskollegen angeblich auf Befehl Satans mit über 60 Hammerschlägen und Messerstichen in Witten ermordet hatte, soll nach über 13 Jahren freikommen. Bei seiner Verurteilung 2002 galt R. als vermindert schuldfähig. Neben 15 Jahren Haft wurde ein unbefristeter Aufenthalt in der Psychiatrie angeordnet.

Oberstaatsanwalt hält R. weiter für gefährlich

Diese Unterbringung in einer Klinik für Straftäter erklärte das Gericht nun für „erledigt“. Es setzte den Rest der Strafe zur Bewährung aus. Von R. gehe keine Gefahr mehr aus. Die Kammer folgte damit erneut dem Gutachter. R. habe sich gut im Griff, handele „sozial adäquat und beherrscht“. Die damalige Tat sei nur in einer besonderen Konstellation möglich gewesen, heißt es.

Etwas skeptische sollen einzelne Stellungnahmen der Klinik ausgefallen sein. Der Oberstaatsanwalt hält R. noch für gefährlich und sprach sich wieder gegen die vorzeitige Entlassung aus. Legt er Beschwerde ein, entscheidet das Oberlandesgericht. So lange bleibt R. noch hinter Klinikmauern.