Witten. Das Landgericht Mönchengladbach hat die Unterbringung des Wittener Satanistenmörders Daniel R. in der Psychiatrie für „erledigt“ erklärt. Das gab am Montag (11.8.) ein Sprecher bekannt. Die Bochumer Staatsanwaltschaft legt dagegen Beschwerde ein. Nun ist das Oberlandesgericht Düsseldorf am Zug.

Ob er seinen Geburtstag am 26. August schon in Freiheit verbringt, wie es der Anwalt des Satanistenmörders Daniel R. kürzlich prophezeit hatte, ist zwar fraglich. Doch an der vorzeitigen Entlassung des 38-Jährigen gibt es nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach nur noch wenig Zweifel.

Die Strafvollstreckungskammer des Gerichts am Niederrhein erklärte R.s Unterbringung in der Psychatrie für „erledigt“. Der gebürtige Hertener soll anderthalb Jahre vor Verbüßen seiner 15-jährigen Haftstrafe auf Bewährung freikommen. Eine Hürde könnte jetzt nur noch die angekündigte Beschwerde der Bochumer Staatsanwaltschaft sein.

Jedem Ersttäter steht es zu, nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Strafe die vorzeitige Entlassung zu beantragen. R., der mit seiner damaligen Ehefrau Manuela 2001 in der gemeinsamen Wittener Wohnung in der Breite Straße einen 33-jährigen Kollegen mit über 60 Messerstichen und Hammerschlägen angeblich auf Befehl des Teufels umgebracht hatte und dafür 2002 zu 15 Jahren Haft und einem nicht zeitlich bestimmten Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilt worden war, hat inzwischen dreizehneinhalb Jahre abgesessen, davon die meiste Zeit im Gefängnis und nur noch die letzten 15 Monate durchgehend in der Forensik, in diesem Falle einem psychiatrischen Krankenhaus für Straftäter in Viersen.

In Psychiatrie therapiewillig gezeigt

Dort hatte sich R. erstmals therapiewillig gezeigt und sich bei seiner jüngsten Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach erstmals überhaupt zu der bestialischen Tat bekannt. Das dürfte ebenso wie ein Gutachten zu seinen Gunsten nun den Ausschlag für die vorzeitige Entlassung gegeben haben. Außerdem hatte R. schon mehr als 20-mal begleiteten Ausgang. „Er ist geläutert, hat sich längst vom Satanskult distanziert“, sagt Anwalt Hans Reinhardt. So einsichtig war R. lange nicht. Er hatte trotz eindeutiger DNA-Spuren seiner Ex-Frau Manuela sogar die Alleinschuld gegeben. Zwei frühere Entlassungsgesuche waren denn auch gescheitert.

Ein Gerichtssprecher wollte wegen der nicht öffentlichen Anhörung nicht näher begründen, warum die Strafvollstreckungskammer R. freilassen will. Dagegen hat der Bochumer Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann - den Eheleuten R. war 2002 in Bochum der Prozess gemacht worden - „sofort Beschwerde eingelegt“. Er hält den gelernten Automobilkaufmann weiter für gefährlich. Zuständig ist nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. Bestätigt es den Beschluss aus Mönchengladbach, wovon R.s Anwalt fest ausgeht, wäre der Satanistenmörder in wenigen Wochen frei. Ob vor oder nach seinem 39. Geburtstag, wird ihm egal sein.