Witten. . Die Anhörung zur vorzeitigen Entlassung des Wittener Satanistenmörders Daniel R. vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach wird am 27. November wiederholt. Grund ist ein Formfehler. Bei der ersten Anhörung fehlte die Staatsanwaltschaft, weil ihr das Gutachten nicht vorlag.

Die Anhörung wegen einer vorzeitigen Entlassung des Satanistenmörders Daniel R. wird am Donnerstag, 27. November, vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mönchengladbach wiederholt. Eine Entscheidung wird

Wie berichtet, war die Staatsanwaltschaft bei der letzten Anhörung am 31. Juli nicht anwesend. Das Gericht hatte ihr das neue Gutachten nicht rechtzeitig zukommen lassen. Das liegt inzwischen vor, so dass der Teilnahme der Staatsanwaltschaft an dem Wiederholungstermin nun nichts im Wege steht.

Staatsanwaltschaft gegen eine vorzeitige Entlassung

Wie berichtet, hat der Bochumer Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann Beschwerde gegen eine vorzeitige Entlassung eingelegt. R. war 2002 nach dem Mord an einem Kollegen in Witten, den ihm und seiner damaligen Frau Manuela angeblich Satan befohlen hatte, zu einem unbefristeten Aufenthalt in der Psychiatrie und 15 Jahren Haft verurteilt worden. Vermindert schuldfähig, hat er jetzt gut 13 Jahre abgesessen.

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Die Strafvollstreckungskammer war einem neuen Gutachten gefolgt, wonach von R. keine Gefahr mehr ausgeht. Es gab dem Gesuch auf vorzeitige Entlassung statt. Diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht Düsseldorf auf. Daniel R. bleibt nun vorerst weiter in der Forensik. (we)