Bochum. Das Wohnhaus an der Moltkestraße 7 soll erneut zwangsversteigert werden. Nach einem Wasserrohrbruch ist das gesamte Gebäude von Schimmelpilz befallen. Auf einen möglichen Käufer kommen einige Kosten zu. Zum Beispiel ein Gutachten über die Standsicherheit.

Es gibt keine Ruhe – weder an der Moltke-, noch an der Kantstraße. Das melden die Anwohner der WAZ. Das Wohnhaus an der Moltkestraße 7 wird noch einmal zwangsversteigert, am 20. August am Amtsgericht Bochum. In der Objektbeschreibung (Quelle: www.zwangsversteigerung.eu) steht geschrieben: „Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem voll unterkellerten, dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1920, bebaut. Aufgrund eines im Jahre 2010 erfolgten Wasserschadens ist das gesamte Gebäude mit Schimmelpilz befallen. Ein Betreten des Gebäudes ist nicht mehr gestattet. Eine Instandsetzung des Gebäudes ist unwirtschaftlich, der Abbruch erforderlich.“ Beim festgesetzten Verkehrswert (6000 Euro) handele es sich um den Liquidationswert.

Auf WAZ-Nachfrage bezüglich des Zustands des Hauses, der auch für die Bewohner nicht ungefährlich sein könnte, antwortete Bochums Stadtsprecherin Barbara Gottschlich, dass es – nach Auskunft des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes – „ein erstes statisches Gutachten Moltkestraße gibt. Danach haben wir kein akutes statisches Problem festgestellt. Der Schwamm in den Dachbalken stellt akut keine Gefährdung dar.“ Wie bereits berichtet, sei der Eigentümer aufgefordert worden, der Stadt ein Gutachten vorzulegen, insbesondere zum Thema Schwamm und Standsicherheit. „Wir warten nun darauf.“ Das Gesundheitsamt habe veranlasst, so Sprecherin Gottschlich, dass „ein externes Labor die Häuser Moltke- und Kantstraße auf Schwamm und Feuchtigkeitsschäden begutachtet. Seither kümmert sich das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt um die Statik Moltkestraße.“

Bauliche Entwicklung wird verfolgt

Und: „Um rechtssicher eine Gesundheitsgefährdung festzustellen, müsste weiter untersucht werden, etwa bei langzeitig geschlossenen Fenstern.“ Das Gesundheitsamt habe den Eigentümer der Kantstraße angeschrieben und dargelegt, dass „Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen bei den Bewohnern u.a. zu Atemproblemen, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Magen-Darm- und Gelenkbeschwerden führen können... Ich bitte Sie, die Maßnahmen sofort zu veranlassen .“ Eine Frist bis zum 14. August sei hier gesetzt. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sein regelmäßig in beiden Häusern präsent, um die gesundheitliche Situation der Bewohner (Fokus Kinder) zu beobachten und begleiten. Zudem würde die bauliche Entwicklung aufgrund der Feuchtigkeitsschäden verfolgt.