Bochum. Bei Burger King am Dückerweg in Bochum-Wattenscheid sollen nun alle drei Betriebsratsmitglieder gekündigt werden. Die Gewerkschaft NGG sieht die Anwendung der sogenannten Methode Naujoks. Der Arbeitsrechtler Helmut Naujoks wurde bekannt durch sein Buch “Kündigung der Unkündbaren“.

Anfang Juli berichtete unsere Redaktion über arbeitsrechtliche Klagen bei Burger King am Dückerweg in Bochum-Wattenscheid. Zur Erinnerung: Der Betriebsrat meinte, der Franchise-Nehmer Yi-Ko behindere unrechtmäßig seine Arbeit.

Die Lage scheint sich zwischenzeitlich weiter angespannt zu haben. Es heißt, inzwischen liefen rund „ein Dutzend Verfahren“ am Arbeitsgericht. Nun luden der DGB, die Gastrogewerkschaft NGG und Marc Hessling (Anwalt des Betriebsrats) zur Pressekonferenz.

Zur Vorgeschichte: Ende Juni räumte die Yi-Ko Holding in einem Memo, das der Redaktion vorliegt, dem Betriebsrat pauschal die angemahnten Rechte ein und gab die Losung „Wir sind Burger King!“ aus, informierte aber zeitgleich, sie habe von Mobbing im Betrieb gehört.

Die Position der NGG hierzu: In dieser Doppelbotschaft – ein Kollektiv zu schaffen, Einzelne aber anzuschwärzen – sehen die Arbeitnehmervertreter die sogenannte Methode Naujoks. Gegen einzelne Betriebsangehörige sei einfacher vorzugehen als gegen gesamte Betriebsräte, erklärte NGG-Sekretär Torsten Gebehart der Redaktion bereits im Juni.

Gewerkschaft sieht Methode Naujoks am Werk

Arbeitsrechtler Helmut Naujoks ist bundesweit bekannt geworden für sein Buch „Kündigung von Unkündbaren“, das unter anderem als schrittweise Anleitung zur Demoralisierung unbequemer Firmenangehöriger lesbar ist. Dass Naujoks’ Hamburger Kanzlei die Yi-Ko vertritt, geht aus Schreiben von Anfang Juli hervor, die der Redaktion vorliegen.

Neu seit dem ersten Bericht ist laut Betriebsrats-Anwalt Marc Hessling, dass Yi-Ko nun versuche, alle drei Wattenscheider Betriebsräte zu kündigen. Aus der Filiale ist zu hören, die Kündigungsgründe seien „an den Haaren herbeigezogen“; auch das erwähnte Memo bezüglich Betriebsratsrechten werde nicht angewendet: Für die eingestempelte Betriebsratsarbeit verlange Yi-Ko (Besitzer der Filialen seit knapp drei Monaten) dreimal rund fünf Monatslöhne (dreimal um die 2000 Euro) Schadensersatz.

Gerichtlicher Erfolg sei nicht das Ziel

Auch interessant

Perfide an der beschriebenen Strategie, zu der es auch gehöre, dass die Schreiben gerne kurz vorm Wochenende zugestellt würden, sei – so Anwalt Hessling –, „dass sie rechtliche Erwägungen eigentlich komplett außen vor lässt und Arbeitnehmer stattdessen auf der psychologischen Ebene mürbe machen soll.“ Die standardisierten Schreiben setzten nicht auf gerichtlichen Erfolg, sondern darauf, dass die Arbeitnehmer irgendwann einknickten, und darauf, dass „irgendwann auch die beste Rechtsschutzversicherung nicht mehr zahlen will.“

Vom Franchisenehmer Yi-Ko selbst lag bis Redaktionsschluss noch keine aktuelle Stellungnahme vor.