Wattenscheid. . Der Betriebsrat der Burger-King-Filiale am Dückerweg in Wattenscheid kann sich Besseres vorstellen, als sich im kleinen Pausenraum zu besprechen. Doch das ist nicht das einzig Beklagenswerte aus Sicht der Arbeitnehmervertreter. Auch die Dienstpläne würden ohne den Betriebsrat erstellt.
Wenn sich im Burger King am Dückerweg der dreiköpfige Betriebsrat bespreche, sagt dessen Anwalt, dann im allgemeinen Pausenraum. Der Raum misst rund acht Quadratmeter und heizt sich stark auf. Bei langen Sitzungen schlage das aufs Gemüt, kommentierte einer der drei Arbeitnehmervertreter am 18. Juni, als man draußen vor dem Lokal tagte, weil es drinnen zu heiß sei.
Anfang Mai hat die Yi-Ko Holding GmbH aus Stade 91 deutsche Burger-King-Filialen übernommen. Seitdem würden am Dückerweg die Dienstpläne ohne Beteiligung des Betriebsrats erstellt, erzählte dieser der WAZ. Man tage zudem außerhalb der gestempelten Arbeitszeit, so verlange es der Arbeitgeber, erklärte der Betriebsrat weiter.
Unter anderen dagegen klagen die drei Arbeitnehmervertreter aktuell vor dem Bochumer Arbeitsgericht. Am 18. Juni sei der Gütetermin in Sachen Dienstpläne gewesen, erklärt Marc Hessling, Anwalt des Betriebsrats. „Die Gegenseite ist ferngeblieben.“
Arbeitsgericht eingeschaltet
Wegen der Arbeitszeitregelung sei am 31. Mai schon eine einstweilige Verfügung erlassen worden, bestätigte ein Sprecher des Gerichts – aus gerichtlicher Sicht eine „gütliche Einigung“. Der Betriebsrat indes berichtet, mit Schreiben vom 2. Juni sei von Yi-Ko eine Dienstanweisung gekommen, die entgegen der gerichtlichen Verfügung verlange, die Ausstempeln-für-Betriebsratsarbeit-Devise aufrecht zu erhalten.
Ein dritter Streitpunkt zwischen dem Inhaber aus Stade und dem Wattenscheider Betriebsrat besteht im Paragrafen 40 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dort heißt es, dass der Arbeitgeber für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung „in erforderlichem Umfang Sachmittel, wie zum Beispiel Räume, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal“ zur Verfügung stellen muss.
Auch hier klagt der Betriebsrat, dass er für vertrauliches Arbeiten notfalls auch die Tür schließen können müsse und deshalb ein Büro benötige. Auch hier sei die Arbeitgeberseite beim Gütetermin am 7. Juni nicht erschienen, war vom Arbeitsgericht zu erfahren.
Weitere einstweilige Verfügung erwirken
Die Filiale am Dückerweg und ihr Betriebsrat sind dem Gericht also bekannt. Im Bürostreit ist ein erster Kammertermin für den 11. September angesetzt, der nächste am 18. September (Dienstpläne); um bis dahin die Dienstplan-Mitsprache der Arbeitnehmer zu schützen, kündigt Anwalt Hessling an, eine weitere einstweilige Verfügung erwirken zu wollen.
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Die Aussichten, dass Yi-Ko eine solche einhalten würde, zogen die Arbeitnehmervertreter mit Verweis auf die Arbeitszeit-Verfügung vom 31. Mai zumindest in Zweifel, als sie am 18. Juni mit der WAZ sprachen – wenngleich sie ihre kämpferische und zuversichtliche Gesamthaltung betonten.
Insgesamt resümierten sie die Lage am 18. Juni: In der Filiale am Dückerweg bestehe „keine vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Vier Mitarbeiter hätten schon gekündigt, dafür seien neue Kollegen unter Tariflohn angestellt worden. Auf Bitten der alten Betriebsangehörigen, auf Vollzeit aufzustocken, sei nicht reagiert worden.
Die Yi-Ko Holding selbst gab auf die WAZ-Anfragen vom 12. und 25. Juni bisher keine Antwort. Die Burger King Beteiligungs GmbH – hiesige Vertreterin des Gesamtkonzerns – verweist ihrerseits darauf, dass die Yi-Ko eine eigenständige Firma sei und man sich nicht stellvertretend für diese äußern könne.