Hüttenheim. .

Der Vorwurf lautet Wahlbetrug. Vier Mitarbeiter des Paketriesen DPD gehen jetzt juristisch gegen den Betriebsrat am Standort Hüttenheim vor. Sie halten die Betriebsratswahl für manipuliert. Angeblich soll auch der Arbeitgeber in die Wahl eingegriffen haben. Dieser weist die Vorwürfe von Manipulation weit von sich.

Gleich in mehreren Punkten soll aus Sicht der Kläger bei der Wahl herumgetrickst worden sein. Unter anderem sollen besonders arbeitgebernahe Mitarbeiter in das Amt gedrückt worden sein.

Zu Details ihrer Anschuldigungen wollen sich die Kläger auf Nachfrage nicht äußern, um später den Erfolg vor Gericht nicht zu gefährden. Genau dort, vor dem Duisburger Arbeitsgericht, treffen sich am übernächsten Montag, 5. August, die Parteien zu einem Gütetermin. Geladen sind die vier klagenden Arbeitnehmer, der gewählte und amtierende DPD-Betriebsrat und unter dem Stichwort „weitere Beteiligte“ auch Unternehmensvertreter.

DPD weist Vorwürfe zurück

DPD will die Anschuldigungen so nicht stehenlassen: „Das Unternehmen hat in keiner Weise Einfluss auf Betriebsratswahlen bei DPD in Duisburg genommen“, sagt Unternehmenssprecher Peter Rey. „Anderslautende Vorwürfe weist DPD entschieden zurück.“ Rey betont, dass sich die Klage nur gegen den Wahlvorstand und den neu gewählten Betriebsrat richte. „In der Klageschrift werden an keiner Stelle Vorwürfe gegen DPD erhoben.“

Schon länger müssen sich deutschlandweit Paketdienste wie DPD dem Vorwurf aussetzen, Betriebsräte am liebsten ganz zu unterbinden, um damit schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne durchdrücken zu können. Das sei ein falsches Bild: „DPD respektiert das Recht auf Mitbestimmung in vollem Umfang und legt großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Vertretern der Belegschaft – in Duisburg ebenso wie an sämtlichen Betriebsstätten in Deutschland“, sagt Peter Rey.

Schon ein Verstoß wäre illegal

Zu den Erfolgsaussichten der vier Beschwerdeführer will sich das Gericht – wie üblich – nicht vor der Verhandlung äußern. Fest stehe aber, dass bei der Betriebsratswahl nicht getrickst werden darf: „Wenn auch nur ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorliegt, würde das für eine Anfechtung reichen“, sagt eine Richterin auf Nachfrage. Dann müsste der Betriebsrat an dem 500 Mitarbeiter starken Standort wohl neu gewählt werden.

Zuletzt hatte das Unternehmen im März 2009 Negativ-Schlagzeilen gemacht. 95 Mitarbeiter wurden in eine Leiharbeitsfirma überführt. 50 davon setzten sich vor Gericht zur Wehr und bekamen Recht, weil ihnen kein Ersatzarbeitsplatz angeboten worden war. Demonstrationen durch Hüttenheim begleiteten die Proteste gegen die Kündigungen. Wenige Monate vorher bekam ein Personalchef die Kündigung, weil er Kameraüberwachung der Mitarbeiter angeordnet haben soll.