Wattenscheid. . In jeder dritten Gastronomie in NRW wurden Hygienemängel festgestellt - doch in Bochum und Wattenscheid hatte das Ordnungsamt kaum etwas zu beklagen. Besonders kritisch werden Eisdielen von den Prüfern unter die Lupe genommen.

Ein weiteres Frühlingswochenende steht ins Haus – und eine gute Nachricht gibt’s dazu: Ihr Eis können die Bürger unbesorgt schlecken. Zwar wurden in jeder dritten Gastronomie in NRW Hygienemängel festgestellt, doch in Wattenscheid und Bochum gab es laut Ordnungsamt kaum etwas zu bemängeln.

Irmgard Gulan leitet die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Ordnungsamt, die auch für die Lebensmittelüberwachung zuständig ist. Foto: Karl Gatzmanga / WAZ FotoPool
Irmgard Gulan leitet die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Ordnungsamt, die auch für die Lebensmittelüberwachung zuständig ist. Foto: Karl Gatzmanga / WAZ FotoPool © WAZ FotoPool

„Wir haben im vergangenen Jahr nur 3,3 Prozent der Betriebe beanstanden müssen“, erklärt Irmgard Gulan vom Ordnungsamt auf WAZ-Anfrage. Denn bei den Kontrollen sei Mangel nicht gleich Mangel: „Es können Mängel bei der persönlichen Hygiene sein, bauliche Mängel – aber eben auch Mängel bei der Lebensmittelhygiene“, zählt die Leiterin der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung auf.

Strenge Kontrollen bei offener Lagerung

Ein Mangel bei der persönlichen Hygiene könne schmutzige Arbeitskleidung sein, unter „bauliche Mängel“ fällt beispielsweise eine defekte Kühlschrankdichtung. „In den Bereich, wo es schon eher kritisch wird, fallen schmutzige Arbeitsflächen, Kühlschränke oder Herde“, erläutert Irmgard Gulan. „Es fällt halt auf, wenn so ein Betrieb nicht regelmäßig gereinigt wird.“

Ebenfalls als Mangel klassifiziert werde es, wenn vorgeschriebene Dokumentationen von Reinigungs- und Hygieneplänen oder die Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Gerichten fehlten. „Da muss man dann im Rahmen der Verhältnismäßigkeit überlegen, wie man damit umgeht.“

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Von DerWesten

Besonders streng kontrolliert würden offen gelagerte Waren wie Eis, Soßen in Restaurants und Imbissen oder auch Frittenfett. „Eine Eisdiele wird zweimal im Jahr kontrolliert, weil Eis ein sensibles Lebensmittel ist“, betont die Frau vom Ordnungsamt. Bislang habe man dabei aber „durchweg gute Ergebnisse“ erzielt.

Grundreinigung ist die Ausnahme

Von Restaurants mit Ekelfaktor kann Irmgard Gulan nicht erzählen: „Angeschimmelte Lebensmittel im Kühlschrank sind bei der Überprüfung von Gastronomiebetrieben die absolute Ausnahme.“ Zwar sei in dem einen oder anderen Betrieb mal eine Grundreinigung nötig, „aber das ist kein Standardfall sondern die Ausnahme“. Mitunter fehle auch das Hygienebewusstsein, da müsse man dann mal durchgreifen. Das drastischste Mittel ist eine vorläufige Schließung, „aber das sind schon die Extremfälle“.

Da Schlampereien in Sachen Hygiene jedoch immer einen Schaden für die Allgemeinheit darstellen, rät Irmgard Gulan den Verbrauchern, sich „mündig im Bereich der Lebensmittel zu bewegen“ und bewusst zu sagen, was sie nicht wollen. „Man darf uns auch gerne anrufen: Wir nehmen Beschwerden entgegen und gehen dem auch nach.“

Von der zurzeit viel diskutieren Restaurant-Ampel, die Betriebe nach dem Besuch der Lebensmittelkontrolleure für jeden Kunden sichtbar mit Rot, Geld oder Grün bewertet, hält Irmgard Gulan indes nicht so viel. „Ein grünes Licht für einen mängelfreien Betrieb“, gibt sie zu bedenken, „ist ja immer nur eine Momentaufnahme.“