Bochum-Höntrop. Anwohner-Klage verzögert das Verfahren zum neuen Südpark-Schwimmbad in Bochum-Höntrop. Bad-Förderverein kritisiert Stadt und Wasserwelten.

Der Neubau des Südpark-Schwimmbades sorgt seit Jahren für Zündstoff in Politik und Bürgerschaft. Der Bad-Förderverein wirft der Stadt vor, das Klageverfahren von Anwohnern nicht konsequent genug anzugehen. Das Hallenbad ist seit 2016 dicht, das Freibad seit 2018 – langer Stillstand also. Doch es gibt schon lange einen politischen Beschluss, das abgerissene Hallenbad neuzubauen – doch es haperte daran, dass Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dagegen klagen.

Schwimmbad in Wattenscheid-Höntrop seit Jahren dicht

Grund genug für den Fördervereinsvorsitzenden Stefan Wolf, den Wasserwelten Bochum schon im Vorfeld der Sitzung der Bezirksvertretung am 7.3. ein „Katz- und Mausspiel statt sachgerechter Information“ vorzuwerfen. „Nach zwei Anfragen aus dem Rat und zwei Antworten der Verwaltung, für die es ein halbes Jahr brauchte, sind Politiker und Öffentlichkeit genauso schlau wie zuvor. Wie geht das?“

Zahlreiche Anfragen zum Südpark-Schwimmbad

Wolf: „Mit einer Anfrage vom 19. Juli 2022 wollte eine der oppositionellen Ratsfraktionen herausfinden, ob bei der Bearbeitung des anhängigen Klageverfahrens die gebotene Eile an den Tag gelegt würde, und fragte dazu an, ob die Wasserwelten einen Dringlichkeitsantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zum Hallenbad-Neubau gestellt haben.“

Die Verwaltung „hat diese einfache Frage erst im Hauptausschuss am 2. November 2022 mit folgendem lapidaren Hinweis beschieden: ,Die Wasserwelten Bochum GmbH hat prozessual keine Möglichkeit, in dem verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren betroffener Bürger gegen die Stadt Bochum in Bezug auf den Hallenbad-Neubau in Höntrop einen Dringlichkeitsantrag zu stellen.’“

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Neuer positiver Bauvorbescheid

Daraufhin hätten sich die Fragesteller gezwungen gesehen, ihre Frage mittels einer geänderten Anfrage am 3.11.2022 erneut zu stellen: „Hat die Stadt als Prozessbeteiligte einen Dringlichkeitsantrag beim Verwaltungsgericht in Bezug auf den Hallenbad-Neubau in Höntrop gestellt?“ Erneut verging viel Zeit bis zur Antwort: „Die Stadt hat als Beklagte im anhängigen Klageverfahren prozessualrechtlich nicht die Möglichkeit, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht einen derartigen Antrag nicht vor.“

Wasserwelten Bochum nehmen Stellung

Wolf kritisiert: „Natürlich hätte die Verwaltung auch schon im letzten Sommer klarstellen können, dass es den von der Politik nachgefragten Dringlichkeitsantrag formal so nicht gibt. Das wäre fair und effizient gewesen. Es hätte allen Beteiligten Zeit gespart und wenigstens insoweit niemandes Geduld unnötig strapaziert. Die Verwaltung hätte auch sofort auf den Sinn der Frage eingehen können: Ob man sich seitens der Stadt Bochum in irgendeiner Weise um eine Beschleunigung der Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bemüht hat.“

Denn das wäre laut Wolf gegebenenfalls möglich gewesen, wie das Verwaltungsgericht dem Förderverein schriftlich bestätigt habe. „Warum also hat sich die Stadt nicht um eine beschleunigte Bearbeitung dieses Verfahrens bemüht und stattdessen sogar ihre eigene Klageerwiderung nur schleppend bearbeitet? Und wer ist dafür letztlich verantwortlich?“ Diese und weitere Fragen lägen der Verwaltung seit Ende Januar 2023 vor.

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Thema in der Bezirksvertretung Wattenscheid

Das war Thema in der Bezirksvertretung am 7. März im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil. Marcus Müller, Geschäftsführer der Wasserwelten, zum Sachstand in der BV-Sitzung am Dienstag: In Höntrop solle laut aktueller Beschlusslage ein funktionales Hallenbad entstehen – mit 25-Meter-Becken, Kursbecken, Kinderbecken sowie optional öffenbarer Fassade und damit Nutzung des Außenbereichs als Liegefläche. „Für diese Konzeption haben die Wasserwelten alle notwendigen Unterlagen zur Vorprüfung erarbeitet und zusammengestellt. So musste z.B. ein neues Verkehrsgutachten sowie eine neue schalltechnische Untersuchung erstellt werden. Außerdem wurde ein Funktionskonzept mit Baubeschreibung erstellt“, so die Wasserwelten.

Kontroverse Diskussionen über Südpark-Schwimmbad

Die auf Basis dieser Unterlagen eingereichte Bauvoranfrage sei im Dezember positiv beschieden worden. Seit Januar laufe die Beteiligung der Nachbarn, die Fristen für Klagen dagegen laufen „vier Wochen nach Post-Zustellung“. Auf der Grundlage des Bauvorbescheides werde an dem Projekt weitergearbeitet. „Im nächsten Schritt wird eine Raum-, Kosten- und Zeitplanung erarbeitet, die Grundlage für die weiteren politischen Beratungen sein wird.“ Statt Cabriodach sei nur eine Cabrioaußenwand vorgesehen.

CDU-Fraktionschef Gerd Kipp meinte in der Bezirksvertretung zu all dem: „Viele glauben nicht mehr, dass das Bad in Höntrop überhaupt gebaut wird.“ Zur Frage, wann denn dort Baustart sein könnte, meinte Müller nur: „Das Verfahren läuft und ist lang.“