Datteln. Weil der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk planungsrechtliche Grundlage für alles ist, stehe auch der Hafen zur Disposition, sagt BUND-Anwalt Dirk Teßmer. Die Deutsche Umwelthilfe fordert unterdessen NRW-Umweltminister Uhlenberg auf, sofort einen Baustopp zu veranlassen.
Still ruht der (Eon-)See – zumindest offiziell. Auch an Tag fünf nach dem OVG-Urteil, dass dem Kraftwerksbau mit der rechtlichen Aufhebung des Bebauungsplans quasi das Fundament unter dem Turm weggezogen hat. Hinter den Kulissen dürfte dagegen mit Volldampf erörtert und bewertet werden.
Es ist indes nicht nur der im Rohbau fast fertiggestellte Koloss, dem der Montag bei der Bezirksregierung beantragte Baustopp droht. Schließlich hat der Energiekonzern eigens für das Kohlekraftwerk auch einen Parallelhafen am Dortmund-EmsKanal gebaut. Einen Hafen, der die Radler ärgerte. Wegen der Umwege. Aber auch den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Vor allem wegen des zu erwartenden Staubaufkommens durch die Kohleschiffe, weil der Ölmühlenbach eigens dafür verlegt werden musste, schützenswerte Biotope angegriffen wurden.
Separates Verfahren zum Hafen ist anhängig
„Gegen den Hafen ist ein separates Verfahren anhängig”, bestätigte Rechtsanwalt Dirk Teßmer am Dienstag. Der Frankfurter Jurist vertritt den BUND in Sachen Eon. „Der Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Grundlage für alles”, so Teßmer. Wenn es dabei bleibe, dass der Bebauungsplan rechtsunwirksam sei, gelte das auch für die Hafenanlage.
In zwei getrennten Planfeststellungsverfahren waren Kraftwerks- und Hafenbau seinerzeit behandelt worden. Als zuständige Wasser- und Schifffahrtsbehörde war die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West als Träger öffentlicher Belange zwar beteiligt, Genehmigungsbehörde war auch hier die Bezirksregierung. Von dort gab es auch Dienstag weder zum OVG-Urteil noch zum Baustopp-Antrag eine Einschätzung.
Dafür hat der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Rainer Baake, das Thema aufgegriffen: Baake forderte NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) auf, seine nachgeordnete Genehmigungsbehörde umgehend zur Aufhebung der sofortigen Vollziehung des Kraftwerkneubaus zu veranlassen. Baake: „Es kann nicht sein, dass auf der Baustelle weiter Millionen vergraben und Fakten geschaffen werden, obwohl nach dem Urteil des höchsten nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichts klar ist, dass die Bauarbeiten ohne tragfähige Rechtsgrundlage begonnen wurden.“