Velbert. Die örtlichen Werbegemeinschaften bekommen von der Stadt insgesamt 44.000 Euro – allerdings müssen sie einige Bedingungen erfüllen.
Die Velberter Werbegemeinschaften erhalten 44.000 Euro von der Stadt. Das beschloss jetzt der Ratsausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus. Diese Gemeinschaften trügen mit ihrem Engagement, Projekten und Veranstaltungen dazu bei, die Lebensqualität, das Image und den Ruf der Stadt zu verbessern und sie als attraktiven Standort zu präsentieren. Wirtschaftsförderer Wilfried Löbbert: „Wir sind dankbar, dass sich die Vereine einsetzen.“
Anforderungen an Velberter Werbegemeinschaften
Insgesamt 44.000 Euro umfassen die Zuschüsse, die an die Werbevereinigungen gezahlt werden. Sie wurden zuvor von der Stadtverwaltung angeschrieben und mussten einen Datenbogen über die Veranstaltungen und die Entlastung des Vereinsvorstandes abgeben. Bis aus zwei konnten alle die geforderten Kriterien erfüllen. „Velbert aktiv“ (Feierabendmarkt, Weinfest, Sonnwendfeier) erhält den geforderten Zuschuss von 6000 Euro. Die Bücherstadt Langenberg (Antiquariate, Büchermärkte, Lesungen) bekommt nun 9325 Euro brutto. Denselben Betrag erhält auch die Langenberger Werbevereinigung – die unter anderem den Karnevalszug, Trödelmärkte, Kerzenzauber und vieles mehr organisiert.
Nachweise werden verlangt
In Neviges erhält die Werbegemeinschaft (Trödelmeile, Laternenfest, Weihnachtsbeleuchtung etc.) 7500 Euro – hier fehlt allerdings noch die Entlastung des Vorstands. Der Verein der Förderer der Parkanlage in Tönisheide (Weihnachtsmarkt, Trecker-Treff) erhält 4000 Euro. Die Marktgilde (Mittelaltermarkt) bekommt 3000 Euro. Für „Nevigeser machen das“ (Dorffest und kleines Dorffest) gibt es 2850 Euro. Aufgelöst hat sich mittlerweile „Neviges aktiv“. Die für diesen Verein vorgesehenen 2000 Euro werden nun nicht ausgeschüttet. Auf Anregung einiger Ausschussmitglieder sollen die Vereine künftig die Verwendung des Geldes offenlegen. Bei einer Gegenstimme und eine Enthaltung billigte der Ausschuss die Zahlungen.